Beschlussfähigkeit
Hallo,
bin neu im BR und bei uns gibt es natürlich schon die ersten interessanten Themen. Und zwar geht es um die Beschlussfähigkeit des BR bzw wieviel BR Mitglieder anwesend sein müssen bei einer Sitzung mit oder ohne der Geschäftsleitung (GL).
Wenn eine Sitzung (mit oder ohne GL) durchgeführt wird muss dann die komplette Anzahl des BR anwesend sein oder reicht wie in §33 BetrVg die Hälfte der BR Mitglieder ?
Bei Beschlüssen müssen ja die Hälfte der BR Mitglieder anwesend sein, da aber bei Sitzungen mit der GL keine Beschlüsse gemacht werden, ist es doch nicht zwingend notwendig das alles BR mitglieder dabei sind, oder ?
Zum Schluss noch eine kleine Frage: Stimmt es das ich als "normales" BR Mitglied nicht mit der GL in Kontakt tretten darf (per Mail, usw.) ohne es vorher mit dem BR abgesprochen zu haben bzw. darf nur der BR Vorsitzende mit der GL reden ?
Vielen Dank im voraus
Community-Antworten (11)
29.03.2010 um 00:51 Uhr
kampfsau Es sind IMMER alle Betriebsratsmitglieder zu den Sitzungen einzuladen. Sind ordentliche Betriebsratsmitglieder zeitweilig oder rechtlich verhindert,so ist das entsprechende Ersatzmitglied einzuladen. Alle Betriebsratsmitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten. Kein Betriebsratsmitglied, auch nicht der Vorsitzende ist dazu befugt zu bestimmen, wer und wer nicht an den Sitzungen des BR teilnehmen. Es ist immer entsprechend dem Wahlergebnis einzuladen. Wird diese Vorgabe vom Vorsitzenden nicht beachtet, können Berechtigte beim ArbG seinen Ausschluss aus dem BR wegen Verletzung der gesetzlichen Pflichten(§23 BetrVG) beantragen.
29.03.2010 um 00:59 Uhr
kampfsau, grundsätzlich sollten immer alle BRM während der Sitzung anwesend sein und nicht nach Möglichkeiten dafür gesucht werden, wann alle und wann nur die Hälfte der Mitglieder da sein MÜSSEN! Der BR ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Da es sich bei einem BR Gremium immer um eine ungerade Zahl handelt, muss diese immer nach oben aufgerundet werden!
29.03.2010 um 01:27 Uhr
Das ist ja soweit auch alles klar. Aber meine Frage war auch ein bisschen, ob BRM zur Sitzung gehen MÜSSEN, wenn keine Beschlüsse gefasst werden ? Ober ob die Hälfte des BR Gremium ausreicht ?
Vielen dank für eure INfos
29.03.2010 um 08:18 Uhr
@kampfsau mache Fragen erstaunen mich doch immer wieder..... Grundsätzlich gehört jedes ordentliche Betriebsratsmitglied auf jede Sitzung - wenn es nicht im Sinne des BetrVG verhindert ist. Die Verhinderungsgründe sind bekannt? Steht da was von, sind genug da,.....muss ich nicht hin?
29.03.2010 um 09:07 Uhr
"Ober ob die Hälfte des BR Gremium ausreicht ?"
Das geht nicht;-) Der BR besteht immer aus eine ungeraden Zahl. 1 - 3 - 5 - 7 - 9 - 11 - usw. Die Hälfte wären 1,5 - 2,5 - 3,5 - 4,5 - 5,5 - usw. Spaß bei seite.
Sorry, aber wie oben schon geschrieben müssen wir hier Erbsenzähler sein. Es geht nicht so unter dem Motto, dass das Thema mir nicht gefällt also gehe ich nicht hin.
30.03.2010 um 00:22 Uhr
Ich hab das schon verstanden das man die Pflicht hat auf einer BR Sitzung zu erscheinen und das das alles kein Theaterbesuch ist .... mpf
Aber ich stolpere die ganze Zeit über §33 BertrVg Absatz 2. Welchen Sinn hat dieser Paragraf dann ? Weil nach eurer Beschreibung wäre er überflüssig, aber es gibt ihn !
30.03.2010 um 00:33 Uhr
kampfsau, Aber ich stolpere die ganze Zeit über §33 BertrVg Absatz 2. Welchen Sinn hat dieser Paragraf dann ? Weil nach eurer Beschreibung wäre er überflüssig, aber es gibt ihn! Der § hat den Sinn, klar zu machen,wie viele BRM mindestens anwesend sein müssen, um überhaupt einen Beschluss fassen zu können. Er hat nicht den Sinn zu sagen, es brauchen immer nur die Hälfte da zu sein, die anderen haben sich zwar wählen lassen, ein Amt angenommenen, aber können gerne in die Eisdiele gehen, während die Sitzung abgehalten wird!!!! ;-((( grrrrrrmpfffff
30.03.2010 um 00:38 Uhr
Wieso sollte dieser Passus überflüssig sein ?
Es ist nunmal nicht von der Hand zu weisen, dass ein BR durch einzelne Verhinderungen auch mal unvollständig sein kann. Dieser §33(2) sichert aber, dass er dennoch arbeitsfähig ist. Und gleichzeitig verhindert er, dass BR-Beschlüsse von einer Minderheit gefasst werden.
Was du aber willst, ist offenbar, dass bestimmte BRM (welche denn?) bewusst und ohne Grund von einer Sitzung ausgeschlossen werden. Auch wenn es "nur" das Gespräch mit der GL ist. Warum sollten bestimmte BRM ausgeschlossen sein von der Möglichkeit der Information oder der Möglichkeit, Fragen an die GL zu richten ??
30.03.2010 um 00:58 Uhr
Wollte echt keine Stress machen und keinen in die Eisdiele schicken .....
Ich will ja an den BR Sitzungen teilnehmen, bevor hier der falsche Eindruck entsteht.
Es geht einfach darum, das bei einer Sitzung mit der GL nicht alle teilnehmen sollen/müssen, weil eh kein Beschluss gefasst wird und nur "zugehört" wird. Das kann ja im Wechsel passieren und können den "nicht" Teilnehmer ja dann berichten.
Aber denke es wird eh auf einen Ausschuss hinauslaufen .......
30.03.2010 um 09:44 Uhr
Es geht einfach darum, das bei einer Sitzung mit der GL nicht alle teilnehmen sollen/müssen, Wer sagt, dass nicht alle teilnehmen sollen/müssen?????? Jedes BRM hat an jeder Sitzung teil zu nehmen, es sei denn,es ist wirklich verhindert ! Dann ist ein Ersatzmitglied zu laden und daran siehst Du schon, dass das Gesetz die Anwesenheit aller Mitglieder fordert.
weil eh kein Beschluss gefasst wird und nur "zugehört" wird. Es könnte, rein theoretisch, sein, dass 10 Sitzungen hintereinander kein Beschluss gefasst wird. Wenn kein Beschluss gefasst wird, wozu denn überhaupt Sitzung??????? Ich bin überzeugt, Du hast den Sinn und Inhalt des Amtes nicht verstanden, oder willst es nach Deinem verkehrten Verständnis auslegen. Mach ruhig, richtig ist und wird es nicht!
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