Erstellt am 28.03.2010 um 22:51 Uhr von DerAlteHeini
kampfsau
Es sind IMMER alle Betriebsratsmitglieder zu den Sitzungen einzuladen. Sind ordentliche Betriebsratsmitglieder zeitweilig oder rechtlich verhindert,so ist das entsprechende Ersatzmitglied einzuladen.
Alle Betriebsratsmitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten.
Kein Betriebsratsmitglied, auch nicht der Vorsitzende ist dazu befugt zu bestimmen, wer und wer nicht an den Sitzungen des BR teilnehmen. Es ist immer entsprechend dem Wahlergebnis einzuladen. Wird diese Vorgabe vom Vorsitzenden nicht beachtet, können Berechtigte beim ArbG seinen Ausschluss aus dem BR wegen Verletzung der gesetzlichen Pflichten(§23 BetrVG) beantragen.
Erstellt am 28.03.2010 um 22:56 Uhr von neskia
http://www.aib-web.de/aib/Ausgabe-10-06/Zusatzinfos/Ersatzmitglieder.pdf?PHPSESSID=9d5054588fdb65e6fc9d1ea5d27e309d&PHPSESSID=b87566eee05427d9af46dfaa19084793
Erstellt am 28.03.2010 um 22:59 Uhr von nicoline
kampfsau,
grundsätzlich sollten immer alle BRM während der Sitzung anwesend sein und nicht nach Möglichkeiten dafür gesucht werden, wann alle und wann nur die Hälfte der Mitglieder da sein MÜSSEN!
Der BR ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Da es sich bei einem BR Gremium immer um eine ungerade Zahl handelt, muss diese immer nach oben aufgerundet werden!
Erstellt am 28.03.2010 um 23:27 Uhr von kampfsau
Das ist ja soweit auch alles klar. Aber meine Frage war auch ein bisschen, ob BRM zur Sitzung gehen MÜSSEN, wenn keine Beschlüsse gefasst werden ? Ober ob die Hälfte des BR Gremium ausreicht ?
Vielen dank für eure INfos
Erstellt am 29.03.2010 um 06:18 Uhr von pirat
@kampfsau
mache Fragen erstaunen mich doch immer wieder.....
Grundsätzlich gehört *jedes* ordentliche Betriebsratsmitglied auf *jede* Sitzung - wenn es nicht im Sinne des BetrVG verhindert ist.
Die Verhinderungsgründe sind bekannt?
Steht da was von, sind genug da,.....muss ich nicht hin?
Erstellt am 29.03.2010 um 07:07 Uhr von Forentroll
"Ober ob die Hälfte des BR Gremium ausreicht ?"
Das geht nicht;-)
Der BR besteht immer aus eine ungeraden Zahl. 1 - 3 - 5 - 7 - 9 - 11 - usw.
Die Hälfte wären 1,5 - 2,5 - 3,5 - 4,5 - 5,5 - usw. Spaß bei seite.
Sorry, aber wie oben schon geschrieben müssen wir hier Erbsenzähler sein. Es geht nicht so unter dem Motto, dass das Thema mir nicht gefällt also gehe ich nicht hin.
Erstellt am 29.03.2010 um 22:22 Uhr von kampfsau
Ich hab das schon verstanden das man die Pflicht hat auf einer BR Sitzung zu erscheinen und das das alles kein Theaterbesuch ist .... *mpf*
Aber ich stolpere die ganze Zeit über §33 BertrVg Absatz 2. Welchen Sinn hat dieser Paragraf dann ? Weil nach eurer Beschreibung wäre er überflüssig, aber es gibt ihn !
Erstellt am 29.03.2010 um 22:33 Uhr von nicoline
kampfsau,
*Aber ich stolpere die ganze Zeit über §33 BertrVg Absatz 2. Welchen Sinn hat dieser Paragraf dann ? Weil nach eurer Beschreibung wäre er überflüssig, aber es gibt ihn!*
Der § hat den Sinn, klar zu machen,wie viele BRM ***mindestens*** anwesend sein müssen, um ***überhaupt*** einen Beschluss fassen zu können.
Er hat nicht den Sinn zu sagen, es brauchen ***immer*** nur die Hälfte da zu sein, die anderen haben sich zwar wählen lassen, ein Amt angenommenen, aber können gerne in die Eisdiele gehen, während die Sitzung abgehalten wird!!!! ;-((( *grrrrrrmpfffff*
Erstellt am 29.03.2010 um 22:38 Uhr von peters
Wieso sollte dieser Passus überflüssig sein ?
Es ist nunmal nicht von der Hand zu weisen, dass ein BR durch einzelne Verhinderungen auch mal unvollständig sein kann. Dieser §33(2) sichert aber, dass er dennoch arbeitsfähig ist. Und gleichzeitig verhindert er, dass BR-Beschlüsse von einer Minderheit gefasst werden.
Was du aber willst, ist offenbar, dass bestimmte BRM (welche denn?) bewusst und ohne Grund von einer Sitzung ausgeschlossen werden. Auch wenn es "nur" das Gespräch mit der GL ist. Warum sollten bestimmte BRM ausgeschlossen sein von der Möglichkeit der Information oder der Möglichkeit, Fragen an die GL zu richten ??
Erstellt am 29.03.2010 um 22:58 Uhr von kampfsau
Wollte echt keine Stress machen und keinen in die Eisdiele schicken .....
Ich will ja an den BR Sitzungen teilnehmen, bevor hier der falsche Eindruck entsteht.
Es geht einfach darum, das bei einer Sitzung mit der GL nicht alle teilnehmen sollen/müssen, weil eh kein Beschluss gefasst wird und nur "zugehört" wird. Das kann ja im Wechsel passieren und können den "nicht" Teilnehmer ja dann berichten.
Aber denke es wird eh auf einen Ausschuss hinauslaufen .......
Erstellt am 30.03.2010 um 07:44 Uhr von nicoline
*Es geht einfach darum, das bei einer Sitzung mit der GL nicht alle teilnehmen sollen/müssen,*
Wer sagt, dass nicht alle teilnehmen sollen/müssen?????? Jedes BRM hat an jeder Sitzung teil zu nehmen, es sei denn,es ist wirklich verhindert ! Dann ist ein Ersatzmitglied zu laden und daran siehst Du schon, dass das Gesetz die Anwesenheit aller Mitglieder ***fordert***.
*weil eh kein Beschluss gefasst wird und nur "zugehört" wird.*
Es könnte, rein theoretisch, sein, dass 10 Sitzungen hintereinander kein Beschluss gefasst wird. Wenn kein Beschluss gefasst wird, wozu denn überhaupt Sitzung??????? Ich bin überzeugt, Du hast den Sinn und Inhalt des Amtes nicht verstanden, oder willst es nach Deinem verkehrten Verständnis auslegen. Mach ruhig, richtig ist und wird es nicht!