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Unsere Wahl ein "Unglück" für die nächsten Jahre???

V
Vossibaer
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wie überall sind auch bei uns BR - Wahlen. Der Wahlvorstand im Betrieb, hat die erforderlichen Auskünfte bei der Persoabt.zur Erstellung der Wähleristen angefodert, auch bekommen. Leider sind diese nach unserer Meinung als "Wahlbeobachter", unvollständig, aber der Wahlvorstand "scheint" das nicht zu merken. Er hat ein Wahlauschreiber erstellt.Ausgehängt am 19.03.2010. BR - Wahl soll am 30.04.2010 stattfinden. Der BR soll dann aus 7 Mitgliedern bestehen. Der Wahlvorstand schreibt im Wahlausschreiben, das bei 188 Mitarbeitern nur 6 Stützunterschrieften gebraucht werden. Sind es nicht eigentlich 1:20, also 8 Stützunterschriften??? Naja. Wir sind 58 Männer und 129 Frauen. Also mindesten 2 Männer und 5 Frauen müssen im neuen BR sein. Die Wahlvorschlagslisten sollen in einer Frist von vor Ablauf von zwei Wochen beim Wahlvorstand eingereicht werden. Dann steht im Wahlausschreiben für die Einreichung der Vorschlagslisten das Datum der 08.04.2010, 15:00Uhr drin. Diese Frist stimmt doch auch nicht. Der alte BR, (Vorsitzende und zwei BR Mitglieder) hat sich selbst als Wahlvorstand gewählt. Haben keine Wahlschulungen oder etwas ähnliches gemacht.

Es sind aus unserer Sicht so viele Fehler, schon in den ersten Aushängen und im Wahlausschreiben, dass wir wahrscheinlich die Wahl "anfechten"werden.

Der Wahlvorstand nimmt keine Ratschläge und Hilfe von uns an.

Will unbedingt seinen "Posten als BR Vorsitzende" behalten, keine Ahnung von der Wahl, nur "Arbeitgeber Freundlich" aggieren, um sich so zu präsentieren und gut "Freund"zu sein.

Ist doch Sch.... so.

Oder, wer kann uns helfen. Es ist Schlimm, aber wir wissen nicht mehr weiter. Wir wollen einen solchen BR nicht die nächsten 4 Jahre haben. Vossibaer

2.146013

Community-Antworten (13)

N
nicoline

28.03.2010 um 00:20 Uhr

Vossibär, Leider sind diese nach unserer Meinung als "Wahlbeobachter", unvollständig, aber der Wahlvorstand "scheint" das nicht zu merken. Gegen die Wählerliste kann vor Ablauf von 2 Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens Einspruch erhoben werden!

Der Wahlvorstand schreibt im Wahlausschreiben, das bei 188 Mitarbeitern nur 6 Stützunterschrieften gebraucht werden. Sofern die Anzahl der Beschäftigten stimmt, (Leiharbeitnehmer dürfen zwar wählen, sind aber nicht für die Größe des BR mitzurechnen) sind 1/20 = 5% = 9,4 also 10 Stützunterschriften nötig!

Er hat ein Wahlauschreiber erstellt.Ausgehängt am 19.03.2010. Dann steht im Wahlausschreiben für die Einreichung der Vorschlagslisten das Datum der 08.04.2010 Der 19.03. war ein Freitag, dieser Tag zählt nicht mit, also beginnt die Frist am Samstag zu laufen. 1 Woche = Samstag 27.03. 2 Wochen = Samstag 03.04.

BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde) § 6 WO BetrVG, Vorschlagslisten, II. Frist zur Einreichung Rn 7

Die Frist endet mit dem Ablauf desjenigen Tages der zweiten Woche, welcher durch seine Benennung dem Tage entspricht, an dem der (letzte) Aushang des Wahlausschreibens erfolgte. Ist z. B. das Wahlausschreiben am Montag, den 27. März 2006, ausgehängt worden, läuft die Frist am Montag, den 10. April 2006, ab. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen Sonnabend oder auf einen in dem Bundesland, in dem der Betrieb liegt, staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle dieses Tages der nächste Werktag (§ 193 BGB). Der letzte Tag der Frist zur Einreichung von Vorschlagslisten muss im Wahlausschreiben angegeben werden (§ 3 Abs. 2 Nr. 8 WO). Die Angabe des letzten Tages der Einreichungsfrist dient einer zusätzlichen Klarstellung. Dem WV wird dadurch jedoch kein Beurteilungsspielraum eingeräumt (BAG 9. 12. 92, NZA 93, 765).

Dann wäre, nach meiner Berechnung, Fristablauf am 06.04. (man möge mich berichtigen, wenn ich verkehrt gerechnet habe!)

Versucht noch mal mit dem WV zu reden!

V
Vossibaer

29.03.2010 um 13:35 Uhr

Hallo nicoline, ja in der Regel sollte es so sein, dass der WV auch das "hinterfragen"und die Vorschläge annimmt.(Wir lernen doch alle, auch aus unseren Fehlern) Leider ist es jetzt so, das der WV wahrscheinlich auf Durschzug stellt. Wir haben gedacht, das es anders läuft. Unser Wahlausschreiben wurde in allen 5 Betriebsteilen ausgehangen, aber auch nicht alle am 19.03.2010. Bei manchen Betriebsteilen war es erst nach der regulären Arbeitszeit, nach 14:30 Uhr irgendwann ausgehängt. Jedenfalls am Montag den 22.03.2010 hing es in allen Betriebsteilen aus. Mal sehen wie es weiter geht.

Danke Vossibaer

B
BentoBox

29.03.2010 um 16:32 Uhr

"Dann wäre, nach meiner Berechnung, Fristablauf am 06.04. (man möge mich berichtigen, wenn ich verkehrt gerechnet habe!)"

Ich komme bei Aushang am 19.03. auf Fristablauf 02.04. Ich kann auch Deiner Rechnung absolut nicht folgen.

N
nicoline

29.03.2010 um 23:17 Uhr

Bento Box, Ich kann auch Deiner Rechnung absolut nicht folgen. Dann solltest Du vielleicht mal die Kommentierung zur Wahlordnung aufmerksam lesen, aber für Dich noch mal ganz langsam:

Aushang: Freitag 19.03 => Dieser Tag zählt nicht mit

BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde) § 6 WO BetrVG, II. Frist zur Einreichung Rn 6

Die für die Einreichung von Vorschlagslisten gesetzte Frist von zwei Wochen ist eine Ausschlussfrist (LAG Düsseldorf 1. 7. 91 – 11 TaBV 66/91). Sie beginnt am Tage nach dem Aushang des Wahlausschreibens.

Also:

Fristbeginn: Samstag 20.03. / 1. Woche: Samstag 27.03 / 2. Woche Samstag 03.04

BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde) § 6 WO BetrVG, II. Frist zur Einreichung Rn 7

Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen Sonnabend oder auf einen in dem Bundesland, in dem der Betrieb liegt, staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle dieses Tages der nächste Werktag (§ 193 BGB)

=> Was dann der Dienstag nach Ostern, also der 06.04. wäre!

Ich hoffe, Du kannst meiner Rechnung jetzt absolut folgen!

Vossibaer, Jedenfalls am Montag den 22.03.2010 hing es in allen Betriebsteilen aus. und noch mal ein Auszug aus der Kommentierung zur WO:

BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde) § 6 WO BetrVG, II. Frist zur Einreichung Rn 6

Wird das Wahlausschreiben an mehreren Stellen im Betrieb ausgehängt, ist das Datum des letzten Aushangs maßgebend (LAG Hamm 26. 2. 76, BB 76, 1075; LAG Düsseldorf 3. 12. 02, AiB 04, 114).

Also beginnt die Frist bei Euch sogar erst am 23.03. zu laufen endet aber auch am 06.04.!!!

B
BentoBox

30.03.2010 um 12:13 Uhr

nicoline,

Danke für Deine äußerst freundliche Hilfe! (Irgendetwas scheint in diesem Forum mit dem Blutzuckerspiegel nicht in Ordnung zu sein...)

Nein, ich kann Deiner Rechnung immer noch nicht folgen, nicht zuletzt deshalb weil Du Dir in Deinen Beiträgen selber widersprichst.

Aushang Fr. 19.03. (zählt nicht mit)

  1. Tag: Sa 20.03.
  2. Tag: So 21.03.
  3. Tag: Mo 22.03.
  4. Tag: Di 23.03.
  5. Tag: Mi 24.03.
  6. Tag: Do 25.03.
  7. Tag: Fr 26.03. ! ==============
  8. Tag: Sa 27.03.
  9. Tag: So 28.03.
  10. Tag: Mo 29.03.
  11. Tag: Di 30.03.
  12. Tag: Mi 31.03.
  13. Tag: Do 01.04.
  14. Tag: Fr 02.04. ! ===============

Woran ich allerdings nicht gedacht habe ist, dass der 02.04. dieses Jahr der Karfreitag ist. Insofern fällt das Fristende tatsächlich auf den Dienstag nach Ostern.

N
nicoline

30.03.2010 um 22:18 Uhr

BentoBox, ääääääääähhhhhhhhmmmmmmmmm, gut, dann für mich noch mal ganz langsam: nicoline, eine Woche die am Samstag beginnt, endet am Freitag!

ääääääääähhhhhhhhmmmmmmmmm, gut, dann für Dich noch mal ganz langsam: BentoBox, fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen Sonnabend oder auf einen in dem Bundesland, in dem der Betrieb liegt, staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle dieses Tages der nächste Werktag (§ 193 BGB)

Können wir diesem Ergebnis jetzt folgen?

H
hundkatzemaus

30.03.2010 um 22:32 Uhr

Woran ich allerdings nicht gedacht habe ist, dass der 02.04. dieses Jahr der Karfreitag ist. Insofern fällt das Fristende tatsächlich auf den Dienstag nach Ostern.

Antwort 5 Erstellt am 30.03.2010 um 10:13 Uhr von BentoBox

Was gefäält dir denn jetzt schon wieder nicht?

B
BentoBox

31.03.2010 um 18:58 Uhr

"ääääääääähhhhhhhhmmmmmmmmm, gut, dann für Dich noch mal ganz langsam: BentoBox, fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen Sonnabend oder auf einen in dem Bundesland, in dem der Betrieb liegt, staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle dieses Tages der nächste Werktag (§ 193 BGB)

Können wir diesem Ergebnis jetzt folgen?"

Bin ich doch längst! Was soll dieses rumgemache?

"Woran ich allerdings nicht gedacht habe ist, dass der 02.04. dieses Jahr der Karfreitag ist. Insofern fällt das Fristende tatsächlich auf den Dienstag nach Ostern.

Antwort 5 Erstellt am 30.03.2010 um 10:13 Uhr von BentoBox

Was gefäält dir denn jetzt schon wieder nicht? Antwort 7 Erstellt am 30.03.2010 um 20:32 Uhr von hundkatzemaus"

hundkatzemaus, wie bist Du denn drauf? Nur hier um zu meckern?

N
nicoline

31.03.2010 um 22:01 Uhr

BentoBox, Was soll dieses rumgemache? es scheint mir, dass Du auch Schwierigkeiten hast, mit Deinem Blutzuckerspiegel! Deswegen werde ich zu dieser Anmerkung nicht ausführlich Stellung nehmen, denn ich habe Mitgefühl mit allen Kranken!

B
BentoBox

01.04.2010 um 03:11 Uhr

Schade nicoline!

Schreib doch einfach was Dir nicht passt statt Dich hier in solche Kindereien zu ergehen.

H
hundkatzemaus

01.04.2010 um 20:11 Uhr

hundkatzemaus, wie bist Du denn drauf? Nur hier um zu meckern? Antwort 8 Erstellt am 31.03.2010 um 16:58 Uhr von BentoBox

Nein. Ich finde es bewundernswert, wie du dem Foren-Adel die Stirn bietest. Das ist kein April-Scherz. Ich wollte mich auch mal in diesem Forum einbringen. Aber wenn man in deren Augen nicht perfekt genug ist, wird man gnadenlos runtergemacht. Laß dich nicht unterkriegen.

V
Vossibaer

05.04.2010 um 19:40 Uhr

Hallo an alle aus dem Forum, ein frohes Osterfest noch. Habe heute erst Zeit gefunden mal wieder zu antworten.(Osterferien) Haben dem WV die ganzen Mängel aufgezeigt. Hochnäsige Antwort, keine Mängel, nur kleine Schönheitsfehler. Aroganz aus dieser Aussage, hoch 10. Auch noch dazu kommt das die erstellten Listen nicht vollzählig sind, es fehlen einige MA. Haben ihm auch versucht "halbwegs sauber" aus der Sache rauszukommen, ohne es über eine Klage vor Gericht zu machen. Keine Antwort, nur hochnäsigkeit und vieleicht Angst den alten "Betriebsratsvorsitz" abzugeben. Eine neue Wahl usw., wäre doch noch möglich oder???

Wir wissen was wir nun machen werden, die Wahl auf jeden Fall anfechten.

Vossibaer

N
nicoline

07.04.2010 um 00:11 Uhr

Vossibär, Eine neue Wahl usw., wäre doch noch möglich oder??? Eine neue Wahl ist immer möglich, nur die Umstände, unter denen sie stattfindet, können sich ändern!

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