Erstellt am 15.03.2011 um 14:50 Uhr von wölfchen
. . . "sehr wahrscheinlich" ist nach meiner Auffassung auch nur "sehr wahrscheinlich" und noch keine tatsächliche Insolvenz und deswegen hilft Euch die Insolvenzordnung wahrscheinlich auch nicht weiter . . .
Erstellt am 15.03.2011 um 14:53 Uhr von chrisNRW
diese INformation hat uns die GL mitgeteilt, dass wenn unser jetziger Investor (mit dem verhandelt wird) abspringt, dass wir innerhalb der nächsten 4 Wochen in die Insolvenz gehen werden. Wir bekommen aber immer noch Anhörungen zu Einstellungen und wir sind uns halt uneinig. Deshalb habe ich gehofft, dass es doch etwas schriftliches gibt. Hab das schon mal gehört aber ich weiß eben nicht mehr, wo es steht.
Erstellt am 15.03.2011 um 16:27 Uhr von Lotte
chrisNRW,
im vorläufigen Insolvenzverfahren oder auch nach Eröffnung der Insolvenz gibt es keinen Grund, Einstellungen nicht zu genehmigen, wenn nicht einer der Gründe des § 99 BetrVG dagegen spricht.