W.A.F. LogoSeminare

Einstellung bei möglicher Insolvenz

C
chrisNRW
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, ob der BR bei sehr wahrscheinlicher Insolvenz des Unternehmens noch Einstellungen genehmigen darf? Wir sind uns sehr uneinig und finden aber auch in der Insolvenzordnung nichts passendes. Wäre super, wenn uns jemand einen Tipp geben kann.

1.28703

Community-Antworten (3)

W
wölfchen

15.03.2011 um 15:50 Uhr

. . . "sehr wahrscheinlich" ist nach meiner Auffassung auch nur "sehr wahrscheinlich" und noch keine tatsächliche Insolvenz und deswegen hilft Euch die Insolvenzordnung wahrscheinlich auch nicht weiter . . .

C
chrisNRW

15.03.2011 um 15:53 Uhr

diese INformation hat uns die GL mitgeteilt, dass wenn unser jetziger Investor (mit dem verhandelt wird) abspringt, dass wir innerhalb der nächsten 4 Wochen in die Insolvenz gehen werden. Wir bekommen aber immer noch Anhörungen zu Einstellungen und wir sind uns halt uneinig. Deshalb habe ich gehofft, dass es doch etwas schriftliches gibt. Hab das schon mal gehört aber ich weiß eben nicht mehr, wo es steht.

L
Lotte

15.03.2011 um 17:27 Uhr

chrisNRW, im vorläufigen Insolvenzverfahren oder auch nach Eröffnung der Insolvenz gibt es keinen Grund, Einstellungen nicht zu genehmigen, wenn nicht einer der Gründe des § 99 BetrVG dagegen spricht.

Ihre Antwort