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Welche Informationen darf der BR im Rahmen einer Kündigung an AG oder AN weitergeben

B
Betriebsraten
Jan 2018 bearbeitet

Folgende Situation: Kollegin soll gekündigt werden. Nun wendet sich der Anwalt der AN an den BR-Vositzenden (allerdings an Privatanschrift adressiert!) und legt seine Darstellung der Dinge vor. In dem Brief bittet er um Anhörung, hat allerdings am geplanten Anhörungstermin des BR keine Zeit. In einem Telefongespräch bittet er um die Übermittlung des Schreibens des AG an den BR, welches die Kündigungsgründe enthält.

Meine Frage: Bin ich dazu verpflichtet?

Ich lasse mich ungern von der einen, wie der anderen Seite unter Druck setzen. Außerdem würde ich das Schreiben des Anwalts auch nicht an den AG weiterleiten.

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

27.03.2010 um 13:08 Uhr

@Betriebsraten Die Anhörung ist die Korrespondenz des AG mit dem BR. Dass der Anwalt das Schreiben gerne hätte ist zwar verständlich aber rechtlich nicht in Ordnung, wenn der BR das weitergäbe.

S
StuWa

27.03.2010 um 14:42 Uhr

So angenehm es im Kündigungsschutzprozess auch sein mag, als Anwalt einen guten Draht zum BR zu haben - ich finde dieses Vorgehen des Kollegen etwas denkwürdig ... wenn er das Anhörungsschreiben haben will, soll er eben einfach mal pauschal die fehlerhafte Anhörung im Prozess rügen - dann muss der AG es ohnehin vorlegen ... Ihr als BR seid auf jeden Fall weder Beteiligte noch Postboten für den Anwalt im Prozess.

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