Betriebsratsmitglied wird Aufhebungsvertrag angeboten
Hallo,
ich habe ein heikles Thema und benötige eure ERFAHRUNGEN:
Mein Arbeitgeber möchte mich loswerden. Bin wohl zu sehr auf seiten der KollegInnen :-( . Wie viel Abfindung kann ich verlangen, pro Jahr Zugehörigkeit?
Bitte nur Antworten von tatsächlichen Fällen.
Danke Anonym :-O
P.S. Ja, selbstverständlich gehe ich noch zum Anwalt :-)
Community-Antworten (5)
26.03.2010 um 23:16 Uhr
http://www.dr-hildebrandt.de/abfindung/abfindung_06.htm
http://www.dr-hildebrandt.de/abfindung/abfindung.htm
http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeitsrecht_Abfindung/arbeitsrecht_abfindung.html
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abfindung.html
http://www.vnr.de/b2b/steuern-buchfuehrung/controlling/die-hoehe-der-abfindung-online-berechnen.html
26.03.2010 um 23:22 Uhr
@derdumme Leichte Rechnung...
Jahre der Betriebszugehörigkeit dividiert durch zwei plus (ausstehendender Amtszeit plus nachwirkendender Kündigungsschutz) dividiert durch zwei mal Monatsgehalt plus Schmerzensgeld.
Reicht das?
26.03.2010 um 23:27 Uhr
Willst Du denn aufhören ? Ist doch eigentlich ein Kompliment vom AG wenn er Dich loswerden will ....
Bei uns gibt es einen Sozialplan mit 0,8 Bruttogehältern. Für MA die der AG lsowerden will und er sich nicht sicher ist, ob er vor Gericht durchkommt, wird locker weit über 1 Bruttogehalt angeboten (fallabhängig). Da Du als BR-Mitglied unkündbar bist, kannst Du also durchaus mit 1,5 Gehältern pro Jahr rechnen - je nachdem was es dem AG wert ist, wird er aber bestimmt auch noch mehr bezahlen ... sonst bleibst Du halt da und ärgerst ihn weiter :-)
Schönen abend noch
26.03.2010 um 23:52 Uhr
@All Danke schon mal für die Antworten.
@Kölner Hast du mal ein Rechenbeispiel :-) Betriebszugehörigkeit =20 Jahre ausstehendender Amtszeit = gerade Neu gewählt. Schmerzensgeld = was ist üblich?
@nicoline danke für die links
@Gaucho Ja, da bin ich auch noch am überlegen :-)
27.03.2010 um 01:39 Uhr
@ Kölner, das Alter sollte ebenfalls berücksichtigt werden. Je näher am Rentenalter desto weniger Abfindung bei gerichtlichem Vergleich.
@Gaucho,
** Ja, da bin ich auch noch am überlegen ** Glaub ich nicht. Du spielst damit. Nur eins, wetten, Du verlierst, ansonsten würdest Du die Frage nicht stellen.
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