Erstellt am 26.03.2010 um 22:16 Uhr von nicoline
http://www.dr-hildebrandt.de/abfindung/abfindung_06.htm
http://www.dr-hildebrandt.de/abfindung/abfindung.htm
http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeitsrecht_Abfindung/arbeitsrecht_abfindung.html
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abfindung.html
http://www.vnr.de/b2b/steuern-buchfuehrung/controlling/die-hoehe-der-abfindung-online-berechnen.html
Erstellt am 26.03.2010 um 22:22 Uhr von Kölner
@derdumme
Leichte Rechnung...
Jahre der Betriebszugehörigkeit dividiert durch zwei plus (ausstehendender Amtszeit plus nachwirkendender Kündigungsschutz) dividiert durch zwei mal Monatsgehalt plus Schmerzensgeld.
Reicht das?
Erstellt am 26.03.2010 um 22:27 Uhr von Gaucho
Willst Du denn aufhören ? Ist doch eigentlich ein Kompliment vom AG wenn er Dich loswerden will ....
Bei uns gibt es einen Sozialplan mit 0,8 Bruttogehältern. Für MA die der AG lsowerden will und er sich nicht sicher ist, ob er vor Gericht durchkommt, wird locker weit über 1 Bruttogehalt angeboten (fallabhängig).
Da Du als BR-Mitglied unkündbar bist, kannst Du also durchaus mit 1,5 Gehältern pro Jahr rechnen - je nachdem was es dem AG wert ist, wird er aber bestimmt auch noch mehr bezahlen ... sonst bleibst Du halt da und ärgerst ihn weiter :-)
Schönen abend noch
Erstellt am 26.03.2010 um 22:52 Uhr von derdumme
@All
Danke schon mal für die Antworten.
@Kölner
Hast du mal ein Rechenbeispiel :-)
Betriebszugehörigkeit =20 Jahre
ausstehendender Amtszeit = gerade Neu gewählt.
Schmerzensgeld = was ist üblich?
@nicoline
danke für die links
@Gaucho
Ja, da bin ich auch noch am überlegen :-)
Erstellt am 27.03.2010 um 00:39 Uhr von ridgeback
@ Kölner,
das Alter sollte ebenfalls berücksichtigt werden.
Je näher am Rentenalter desto weniger Abfindung bei gerichtlichem Vergleich.
@Gaucho,
** Ja, da bin ich auch noch am überlegen **
Glaub ich nicht. Du spielst damit.
Nur eins, wetten, Du verlierst, ansonsten würdest Du die Frage nicht stellen.