kranke kollegen als mögliche kandidaten
Hallo, hätten wir als Wahlvorstand eine Kollegin, die seit Monaten krank ist, über die Betriebsratswahl informieren müssen, damit sie sich ggf. selber als Kandidatin aufstellen hätte lassen können. Die Kollegin hat natürlich Briefwahlunterlagen erhalten. Aber das war natürlich nur zur Information über die schon gültigen Listen. Ist die Wahl damit anfechtbar? besten dan für ein kurzes feedack
Community-Antworten (4)
26.03.2010 um 18:16 Uhr
BePaNeuling, Ist die Wahl damit anfechtbar? Davon würde ich nicht ausgehen.
26.03.2010 um 18:29 Uhr
Es ist nicht die Aufgabe des Wahlvorstandes, zu informieren, DASS eine BR-Wahl stattfinden wird. Wenn, dann sollte das der alte BR oder die Personalabteilung machen. Anfechtbar? Nein.
26.03.2010 um 22:37 Uhr
@ Tanzbär Wieso sollte das der alte BR oder die Personalabteilung tun? Das interessiert mich jetzt.
29.03.2010 um 10:54 Uhr
Weil beide eine generelle Informationspflicht den Mitarbeitern gegenüber haben. Was labern denn sonst die BRs auf den Betriebsversammlungen? Aber es ist ja so schwer, zu sagen: "Wir machen demnächst eine Betriebsratswahl ..."
Die Kollegin ist ja sicher nicht das ganze Jahr krank gewesen.
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