Vertretung im Urlaubsfall
Hallo, ich habe folgende Frage: Wir hatten Listenwahl, es waren 5 Listen angetreten, aber nur 3 Listen sind im Betriebsrat (7 Mitglieder davon 1 Frau) vertreten. Jetzt hat die einzige Frau Urlaub zur nächsten Sitzung und es ist eine Vertretung notwendig. Auf der Liste gibt es keine Frau mehr, aber auf einer der beiden anderen gewählten Listen. Jetzt ist aber eine Frau auf der nicht gewählten Liste als Vertretung vorgesehen. Ist das so korrekt?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
Community-Antworten (3)
26.03.2010 um 15:14 Uhr
Eine nichtgewählte Liste kann kein Ersatzmitglied stellen.
26.03.2010 um 15:33 Uhr
Ist die Liste tatsächlich "nicht gewählt" worden (also Null Stimmen), oder hat sie nur keinen Sitz bekommen?
Falls sie nicht gewählt wurde, so könnte sie tatsächlich kein EBRM stellen. Sollte sie nur nicht genug Stimmen für einen Sitz bekommen haben wäre sie dennoch beim Listensprung zu berücksichtigen.
26.03.2010 um 15:40 Uhr
Stellen die Frauen denn das Geschlecht der Minderheit? Falls ja, welchen Sitzanspruch haben die Frauen?
Falls Frauen Anspruch auf 1 Sitz haben, rückt in diesem Fall die Frau mit der nächsten noch nicht berücksichtigten Höchstzahl als Ersatzmitglied nach. Egal von welcher Liste diese Frau kommt (Hauptsache die Liste hat mind. 1 Stimme erhalten).
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