Seminar und Schulung
Kann ich als ersatzmitglied auch an einer Schulung oder Seminar teilnehmen
Community-Antworten (3)
26.03.2010 um 09:58 Uhr
Natürlich....mußt ja am Ball bleiben. Badarf allerdings einen rechtsgültigen Beschluß des BR. Dann GL informieren...und ab.
26.03.2010 um 10:10 Uhr
didie, siehe: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 19.09.2001, Aktenzeichen: 7 ABR 32/00
26.03.2010 um 14:31 Uhr
Hanne, das sehe ich nicht so. Solange Ersatzmitglieder nicht in den BR nachgerückt sind, bzw. ein ordentliches Mitglied oft und für längere Zeit vertreten(siehe Kommentar im Fitting §37 Rn 178/179) gilt die Schulungsmöglichkeit nach §37 Abs.6 BetrVG nicht.
Gruss DrHouse
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Arbeitgeber will BR-Infos zensieren!? Das darf er doch nicht, oder?
ÄlterLiebes Forum, wir schlagen uns hier mit unserem Arbeitgeber rum um eine Schulung für 40€/Person 2 Tage all incl. . Im Zuge dessen verbietet uns der Arbeitgeber Informationen an die Belegschaft weit
Verbot des Arbeitgebers zu einer Schulung zu gehen
ÄlterHallo zusammen, ich bin gerade etwas unter Strom, da ich mich noch nicht so auskenne, was die Betriebsratsarbeit angeht. Deswegen meine Frage. Ich habe am Dienstag meinen Entschluss geäußert den Betr
BRV verweigert Betriebsverfassungsrecht-Schulung, wie vorgehen?
ÄlterHallo, ich als neuer BRM habe noch keine BVR Schulung gehabt und wenn ich mein Wunsch dem BRV erwähne (ich habe bei W.A.F. eine passende Schulung schon ausgewählt, jedoch wurde diese mit "das machen w
Chef zwingt BR zum stornieren einer Schulung
ÄlterBR hat in einer Sitzung beschlossen, das Mitglieder zur Schulung gehen. Beschluss ist in den m Betrieb befindlichen Briefkasten für das Personalbüro geworfen worden. Schulung ist in 1 Monat. Nach 2 Wo