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Seminar und Schulung

D
didie
Nov 2016 bearbeitet

Kann ich als ersatzmitglied auch an einer Schulung oder Seminar teilnehmen

71903

Community-Antworten (3)

H
Hanne

26.03.2010 um 09:58 Uhr

Natürlich....mußt ja am Ball bleiben. Badarf allerdings einen rechtsgültigen Beschluß des BR. Dann GL informieren...und ab.

R
ridgeback

26.03.2010 um 10:10 Uhr

didie, siehe: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 19.09.2001, Aktenzeichen: 7 ABR 32/00

D
Dr.House

26.03.2010 um 14:31 Uhr

Hanne, das sehe ich nicht so. Solange Ersatzmitglieder nicht in den BR nachgerückt sind, bzw. ein ordentliches Mitglied oft und für längere Zeit vertreten(siehe Kommentar im Fitting §37 Rn 178/179) gilt die Schulungsmöglichkeit nach §37 Abs.6 BetrVG nicht.

Gruss DrHouse

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