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Sach- und Kalendermässige Befristung

S
schnüsschen
Nov 2016 bearbeitet

Unser AG hat uns heute drei Neueinstellungen vorgelegt, sowohl sachlich befristet: Abdeckung von Saisonspitzen und gleichzeitig zeitlich befristet für ein halbes Jahr. Ist das überhaupt möglich? Wir sind davon ausgegangen, entweder oder. Damit wird doch versucht, die Zwei- Jahres- Frist für zeitliche Befristungen zu umgehen. Wer weiss was?

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Community-Antworten (2)

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duundich

26.03.2010 um 02:42 Uhr

Er kann die Sache ( Projekt) an einer Zeit fest machen aber Du musst aufpassen bei der Verlängerung! Der AG kann zeitlich befristet einstellen (2 Jahre) da nach für ein Projekt!

P
Peanuts

26.03.2010 um 08:05 Uhr

"Damit wird doch versucht, die Zwei- Jahres- Frist für zeitliche Befristungen zu umgehen. "

Wieso denn das? Wenn diese 3 KollegInnen nur für ein halbes Jahr benötigt werden, warum sollte der AG einen zeitbefristeten AV ohne Sachgrund vereinbaren? Außerdem unterliegen sachgrundbefristete AV nicht der Einschränkung bzgl. der 2 Jahre.

"Der AG kann zeitlich befristet einstellen (2 Jahre) da nach für ein Projekt!"

Eine kalendermäßige Befristung (z.B. über 2 Jahre) ist nach einem sachgrundbefristeten AV ausgeschlossen.

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