Erstellt am 26.03.2010 um 01:42 Uhr von duundich
Er kann die Sache ( Projekt) an einer Zeit fest machen aber Du musst aufpassen bei der Verlängerung!
Der AG kann zeitlich befristet einstellen (2 Jahre) da nach für ein Projekt!
Erstellt am 26.03.2010 um 07:05 Uhr von peanuts
"Damit wird doch versucht, die Zwei- Jahres- Frist für zeitliche Befristungen zu umgehen. "
Wieso denn das? Wenn diese 3 KollegInnen nur für ein halbes Jahr benötigt werden, warum sollte der AG einen zeitbefristeten AV ohne Sachgrund vereinbaren?
Außerdem unterliegen sachgrundbefristete AV nicht der Einschränkung bzgl. der 2 Jahre.
"Der AG kann zeitlich befristet einstellen (2 Jahre) da nach für ein Projekt!"
Eine kalendermäßige Befristung (z.B. über 2 Jahre) ist nach einem sachgrundbefristeten AV ausgeschlossen.