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§ 613a Betriebsbedingt Kündigen?

W
weberli
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, haben volgendes Problem wir sind am 01.09.09 nach §613a von der E. übernommen worden es wurden einige neue MA eingestellt. Nun sind heute Morgen 5 alte MA Betriebsbeding gekündigt worden mit einer Kündigungsfrist von 3Monaten allerdings sind das MA die eine Kf. von 6Monaten bzw. 7monate haben 1. Darf er vor dem 01.09.10 kündigen? 2. Muß der BR nicht einen Sozialplan erstellen? 3. Diese MA standen auf der Liste für die BR Wahl welche einen Formfehler hatte und nun neu gestartet werden muß. 4. Diese Ma haben vor kurzem ein schrieb vom AG bekommen ( 40Std Wo. bei gleichem Lohn keine Spätzuschläge, 6Tg Woche, verzicht auf Urlgeld. welches sie NICHT unterschrieben haben!!! Wer kann helfen? wir haben 41 alte MA & 17neue MA Vielen Dank LG. Weberli

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Community-Antworten (2)

S
StuWa

25.03.2010 um 12:05 Uhr

Wenn die so lange Kündigungsfristen haben, dürfte das ja wohl schon an der Sozialauswahl scheitern - zumal ich hier echte Bedenken habe, ob überhaupt betriebsbedingte Gründe vorliegen ...

Jedenfalls der Kündigung widersprechen!

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Werner

25.03.2010 um 13:07 Uhr

Moin, den Gekündigten nahelegen; unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einleiten.

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