Ungleichbehandlung? Verstoß gegen das Mitbestimmungsrecht des BR? Ja oder Nein?
Hallo,
über die gerade stattfindende Betriebsratswahl bei uns, bin ich auf dieses Forum gestoßen und habe da gleich mal eine Frage.
Ich bin aktuell noch im Betriebsrat und komme aller Voraussicht nach auch in den Neuen. Wir haben jetzt in den letzten Wochen des alten Gremiums folgendes Problem mit dem sich der neue BR, bei dem sich wohl nur zwei des Mitglieder des alten Gremiums befinden werden, weiter beschäftigen muss.
Zwei Firmen, beide unter der Verwaltung einer gemeinsamen Verwaltungsgesellschaft bekommen eine gleich hohe Lohnerhöhung. In der einen Firma wird diese auf den Bruttolohn gezahlt, in der Anderen, die 2018 von der ersten Firma übernommen wurde, wird die Erhöhung, weil es da schon immer so war, auf den Nettolohn gezahlt. Hinzuzufügen ist auch das die komplette Verwaltung (Einkauf/Vertrieb/Buchhaltung) der zweiten Firma an den Standort der ersten Firma umgezogen ist und teilweise auch Arbeiten für die erste Firma mitmacht (die Buchhaltung sogar komplett).
Die GL begründet die unterschiedliche Berechnung der Lohnerhöhung damit das es in der alten Firma "schon immer so war" und er es deshalb beibehalten wird bis die Firmen "irgendwann" mal fusionieren.
Wir sind der Auffassung das hier gegen die Gleichbehandlung der Mitarbeiter und dem Mitbestimmungsrecht (Lohngestaltung) des Betriebsrats verstoßen wird, sind uns aber nicht schlüssig da es hierzu nichts genaues zu finden gibt.
Wie seht ihr das bzw. habt ihr konkrete Tipps die uns da weiter helfen können?
Community-Antworten (16)
14.04.2022 um 13:13 Uhr
Gibt es den für BEIDE Firmen nur EINEN GEMEINSAMEN Betriebsrat?
Ich kann doch nicht einfach irgendwelche 2 Firmen (Betrieb) in einen Tops werfen und mich damit vergleichen - selbst wenn beide Firmen der gleichen Unternehmensgruppe angehören
14.04.2022 um 14:40 Uhr
Woher kommt denn diese Lohnerhöhung überhaupt?
Und
"das es in der alten Firma schon immer so war"
ist ein ziemlich schwaches Argument.
14.04.2022 um 15:05 Uhr
@Kjarrigan Irgendwelche Firmen? Wir sehen das schon etwas anders, ist ja nicht so das es zwei autarke Firmen sind sondern die Mitarbeiter in beiden Firmen, für beide Firmen Arbeiten, sogar ganze Abteilungen umgezogen sind. Beide Firmen haben ihren eigenen Betriebsrat.
@celestro Von der gemeinsamen Geschäftsführung! Die übrigens bei Mitarbeiterversammlungen IMMER davon redet das wir EINE Firma sind. Nur halt nicht bei der Lohnerhöhung?! Ja, dass das eine doch recht schwache Begründung ist finden wir auch.
14.04.2022 um 15:13 Uhr
ob man das jetzt anders sieht ist nicht wirklich relevant, relevant ist der Status und wenn es 2 Betriebsräte gibt, dann sind das wohl auch zwei getrennte Firmen. Inwieweit jetzt die Abteilungen wo hingehören, müssest Du doch wissen als amtierender BRM, dabei wird es sich um einen mitbestimmungspflichtigen Vorgang gehandelt haben.
Ich glaube auch das diese Aussage "Von der gemeinsamen Geschäftsführung" ggf. eine gefühlte ist und faktisch beide Firmen eine eigene Geschäftsführung haben, die identisch besetzt ist.
So jetzt mal 4 Fragen:
- habt ihr überhaupt schon mal geprüft, ob das Konstrukt so korrekt ist?
- haben den die Wahlvorstände für die anstehende BR-Wahl dazu irgendwas "ermittelt"
- Mitarbeiterversammlungen finden getrennt nach Firma statt oder gemeinsam?
- Betriebsversammlungen gemeinsam oder getrennt?
so ganz "koscher" scheint mir das Konstrukt aufgrund deiner Angaben nicht zu sein.
ggf. sind dann auch die aktuellen BR-Wahlen zu beanstanden?
14.04.2022 um 15:31 Uhr
Halo DingelDAngel
ich kenne doch eure Strukturen nicht. Da müsst ihr Euch mit den Betrieb Begrif f/ Definition im BetrVG beschäftigen und prüfen ob für Euch was zutrifft
Und ja es gibt genügend Beispiele in D für Unternehmungen die im Obergriff sozusagen eine Familie sind (z.B. VW, Dr. Oetker Gruppe etc etc) und ich arbeite auch in einem Konzern. Wir haben 17 Firmen (viel mehr Betriebsstätten) und gehören zu inem Konzern der noch mal 3 weitere Sparten mit 10+ Firmen in D hat - die haben aber einen anderen Namen und trotzdem unter die Organisation der SE fallen.
Und wir haben die unterschiedlichsten Tarifverträge (u.a. Chemie, Metall, Bau / Baunebengewerbe / Groß und Außenhandel, Verdi) und das heißt ALLE verdienen anders. Da kann sich doch keiner aussuchen ich will in den Chemie oder Metall da bekommt ich mehr Geld.
14.04.2022 um 16:00 Uhr
@Relfe Darum geht es ja, um eben zu klären ob da eine Handhabe möglich ist oder nicht.
Der Umzug der Abteilungen wurde damals durchgeführt um die Abteilungen zusammen zu führen und die Kommunikationswege klein zu halten. Natürlich weiß ich in wie weit die Abteilungen wo hingehören, nur sind es jetzt eben keine Abteilungen von Firma 2 mehr sondern die Mitarbeiter der Abteilungen haben sich vermischt und verrichten, auch aus Personalmangel, mittlerweile Arbeiten von beiden Firmen. Der BR hat damals aus mehrere Gründen zugestimmt, darauf einzugehen würde jetzt zu weit führen aber da Firma 1 von uns keine 5 KM entfernt ist war das auch für die Mitarbeiter kein großes Problem.
zu 1. Ja haben wir. zu 2. Nicht das ich wüsste zu 3. Getrennt kann man nicht sagen. Es gibt 4 Mitarbeiter-Versammlungen an einem Tag, 2 in F1 - 2 in F2 Die Mitarbeiter der F2 die dort arbeiten nehmen an den Versammlungen bei F1 teil, sie sind identisch. zu 4. Getrennt
Warum sollte die aktuelle BR-Wahl zu beanstanden sein?
14.04.2022 um 16:06 Uhr
@Kjarrigan Na dann sei froh das ihr Tarifverträge habt ;)
Natürlich verdienen bei uns auch nicht alle das Gleiche aber darum geht es auch gar nicht.
Das Thema ist ob es eine mögliche Verletzung der Gleichbehandlung bedeutet wenn F1 die für beide Firmen ausgesprochene Lohnerhöhung auf den Bruttolohn und F2 nur auf den Grundlohn berechnet bekommt ...
14.04.2022 um 16:08 Uhr
"Warum sollte die aktuelle BR-Wahl zu beanstanden sein?"
Es könnte ein Gemeinschaftsbetrieb vorliegen und dann hätte nur ein einheitlicher BR gewählt werden dürfen.
14.04.2022 um 16:15 Uhr
//Es könnte ein Gemeinschaftsbetrieb vorliegen und dann hätte nur ein einheitlicher BR gewählt werden dürfen.
Dann würde ich die Frage nicht stellen ;) Aber Danke für den Hinweis, ich werde das dem WV mal vorbringen.
14.04.2022 um 16:17 Uhr
@DingelDangel
das klingt mir mehr danach das ihr quasi "alle durcheinander" rennt, dieselben Personen als GF habt, aber rechtlich noch getrennt seit? Wenn ihr geprüft habt, ob das Konstrukt so korrekt ist, heißt das jetzt
- ihr seit getrennte Firmen mit getrennter GF 2 oder ihr seit ein Gemeinschaftsbetrieb
entweder stimmt dann diese Aussage nicht: "Von der gemeinsamen Geschäftsführung!" oder das trifft zu "Es könnte ein Gemeinschaftsbetrieb vorliegen und dann hätte nur ein einheitlicher BR gewählt werden dürfen. "
für eine der zwei Lösungen musst Du Dich entscheiden :-)
14.04.2022 um 16:27 Uhr
Wie gesagt, ich gebe das auf jeden Fall mal weiter. Möglich das weder unserer noch der WV der F1 das auf dem Schirm haben.
14.04.2022 um 18:49 Uhr
Ich würde mal ein Organigramm verlangen und dann auch schauen ob ich hier Hinweise finde: https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/ix-verbundene-unternehmen-konzernrecht-14-konzern-18-aktg_idesk_PI20354_HI13363982.html
14.04.2022 um 19:07 Uhr
Wir können doch alle nur spekulieren
Letztlich muss der BR das Geflecht von Firmen / Unternehmen / betrieben auseinanderpflücken und beurteilen. DAs wir nicht einfach, weil der AG euch da wenig unterstützen wird (ER hat ja kein Interesse daran sich evtl. mit einen GBR oder KBR 8die evtl. zu bilden wären) auseinanderzusetzen (wo dann auch och ein WA zu bilden wäre) usw usf.
14.04.2022 um 19:42 Uhr
Deshalb ja mein Vorschlag eine Antwort vor dir. Da könnte sich zumindest ein Weg aufzeigen.
14.04.2022 um 22:46 Uhr
"ER hat ja kein Interesse daran sich evtl. mit einen GBR oder KBR 8die evtl. zu bilden wären) auseinanderzusetzen (wo dann auch och ein WA zu bilden wäre) usw usf."
angesichts der Tatsache, das hier das Vorliegen eines Gemeinschaftsbetriebes im Raum steht, finde ich diese Überlegungen ehrlich gesagt abenteuerlich.
14.04.2022 um 23:01 Uhr
Manchmal kann es Ratsam sein über den Tellerrand hinaus zu schauen. Gewonnene Erkenntnisse können einem dann manchmal weiter helfen.
Verwandte Themen
Zuschlag bei Teilzeit "regelmäße wöchentliche Arbeitszeit."
ÄlterHallo, unsere tarifliche wöchentliche Arbeitszeit ist 37 Stunden. Teilzeitbeschäftigten wird erst ein Überstunden oder Sonntagszuschlag gewährt wenn sie über diese 37 Stunden kommen. In unserem Tarifv
Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen
Nur mal so zur INFO : Eine tarifvertragliche Regelung, die unabhängig von der individuellen Arbeitszeit für Überstundenzuschläge das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäfti
aktuelle Rechtsprechung : Auskunftsrecht des BR über erteilte Abmahnungen
ÄlterAuskunftsanspruch über erteilte Abmahnungen Dem Betriebsrat kann bei entsprechendem Bezug zu Mitbestimmungsrechten ein Anspruch auf Auskunft über erteilte Abmahnungen zustehen, auch wenn er bei deren
Gehalt im AT-Vertrag - lt. gültigen Tarifgruppen: Aushilftskraft
ÄlterSehr geehrte Damen und Herren, folgende Sachlage: XY wurde zu Anfang 2013 in ein befristetes Arbeitsverhältnis angestellt. Der Arbeitsvertrag trägt die Bezeichnung "AT-Vertrag". Wie im Gespräch dam
Verstoß gegen allegemeines Gleichbehandlungsgesetz im Arbeitsvertrag?
ÄlterIm Unterschied zur Vergangenheit wird seit ca. 18 Monaten bei Neueinstellungen in meinem Unternehmen das durch den Arbeitgeber zu zahlende Arbeitsentgelt nicht mehr wie bisher als monatliches Bruttoge