Seminaruntersagung in selber Woche - Wie soll man sich verhalten?
Folgendes Problem Arbeitgeber untersagt 2BR Mitgliedern (nach beschluss)aus selber Abteilung gleichzeitige Seminarteilnahme . In andere Wochen gehen aber manchmal 2 Mitarbeiter gleichzeitig im Urlaub . Wie soll man sich verhalten ?
Community-Antworten (4)
24.03.2010 um 21:35 Uhr
@eddie Krieg? Oder lieber klein beigeben? Untersagen kann er gar nichts. Wenn er nicht will, dass ihr zusammen fahrt, dann muss er das ArbG. anrufen.
24.03.2010 um 21:50 Uhr
Hallo Eddie... Ein Beschluß eines BR können nur zwei Gremien rückgängig machen... Der BR selber, oder ein Urteil eines ArbG. Glaube kaum, daß ein ArbG es tun wird...
Unser Marktleiter hat es auch in meiner Anfangsphase bei mir versucht.. ist nur ein Test wie weit ihr es euch gefallen läßt....
Ich bin im übrigen gefahren.. habe ihm gesagt, daß er sich diesbezüglich an das ArbG wenden möge.... Also 1 zu 0 für mich. Er war zwar ein par Tage stark verkühlt...... aber er hat gelernt
25.03.2010 um 08:29 Uhr
@ eddie
wenn du trotzdem fährst, kann es ggf.sein, das er dir kein Geld für diesen Zeitraum zahlt, das habe ich bereits bei BR´s einer Drogeriekette erlebt. Allerdings kennst du deinen AG besser und kannst abschätzen ob er so weit gehen würde.
25.03.2010 um 13:09 Uhr
§37(6) BetrVG ... Der Betriebsrat hat bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen die betrieblichen Notwendigkeiten zu berücksichtigen. Er hat dem Arbeitgeber die Teilnahme und die zeitliche Lage der Schulungs- und Bildungsveranstaltungen rechtzeitig bekannt zu geben. Hält der Arbeitgeber die betrieblichen Notwendigkeiten für nicht ausreichend berücksichtigt, so kann er die Einigungsstelle anrufen.
BTW: Die E-Stelle kostet ihn definitiv mehr als das Seminar...
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