Betriebsratswahl aktuell 2 - Kann denn der neue Betriebsrat sein Amt am Samstag aufnehmen?
Vielen dank für die schnelle Antwort von rigeback mit ArbG meinst du bestimmt das Arbeitsgericht? Kann denn der neue Betriebsrat sein Amt am Samstag aufnehmen oder nicht? Und welche Frist hat der besagte Kollege einzuhalten? Einige Kollegen machen sich schon Sorgen da in unserem Unternehmen Veränderungen anstehen und kein Betriebsrat da wäre wenn er Einspruch einlegt.
Community-Antworten (5)
24.03.2010 um 20:05 Uhr
Praktikant, der neue BR kann erst seine Amtszeit aufnehmen, wenn die des Alten endet. Der Neue kann sich am Sa konstituieren, mehr nicht.
Für den Kollegen der mit lachhaften Argumenten die Wahl anfechten will gebe ich bestimmt keine Auskunft wie er vorgehen soll.
24.03.2010 um 20:07 Uhr
ridgeback, Für den Kollegen der mit lachhaften Argumenten die Wahl anfechten will gebe ich bestimmt keine Auskunft wie er vorgehen soll. ich dachte, Richter haben auch ein Recht zu lachen! ;-))
Du könntest doch aber Praktikant dahin gehend beruhigen, dass der gewählte BR im Amt bleibt, bis ein Gericht entschieden hat, ob er aus dem Amt fliegt und das kann dauern!!!!!!!
24.03.2010 um 20:10 Uhr
Antworten im ursprünglichen Beitrag!
24.03.2010 um 20:11 Uhr
nicoline, vielleicht geht das lachen schon bei der Vorgangsweise des Klägers los. ;-))
24.03.2010 um 20:17 Uhr
Danke euch beiden nun kann ich schon mal einige Kollegen beruhigen. bin mal gespannt was passiert.?. PS. Die Amtszeit des alten BR endet am 26.03
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