Gibt es den Sonderkündigungsschutz auch für Mitglieder des Wahlvorstandes zur Schwerbehindertenvertretung? Wo ist hier die Rechtsgrundlage?
Erstellt am 24.03.2010 um 18:43 Uhr von ridgeback JAViii ja, hier gelten die gleichen Rechte wie bei der BR-Wahl. (§ 15 III KSchG)