Wahl Schwerbehindertenvertreter
Gibt es den Sonderkündigungsschutz auch für Mitglieder des Wahlvorstandes zur Schwerbehindertenvertretung? Wo ist hier die Rechtsgrundlage?
Community-Antworten (1)
24.03.2010 um 19:43 Uhr
JAViii ja, hier gelten die gleichen Rechte wie bei der BR-Wahl. (§ 15 III KSchG)
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