W.A.F. LogoSeminare

BR- Wahl Anzahl der Kandidaten

M
manniz
Jan 2019 bearbeitet

Hallo,

ich habe eine Frage zur Betriebsratswahl 2010. Bei uns sollen 9 Betriebsratsmitglieder gewählt werden, wir sind nur 10 auf der Liste, davon einer, der im nächsten Herbst in ALtersteilzeit geht, somit ist der 10.Gewählte als Nachrücker im nächsten Herbst auf jeden Fall schon benötigt. Was ist, wenn es z.B. aufgrund von Kündigungen ein weiteres BR-Mitglied absrpingt und wir nur noch zu Acht sind? Muss dann neu gewählt werden? Oder könen wir mit 8 das Ganze weiterbetreiben? Bei Beschlüssen würde dann bei Gleichheit ja die Stimme des BR-Vorsitzenden entscheiden.

1.27604

Community-Antworten (4)

R
ridgeback

24.03.2010 um 15:17 Uhr

manniz, können doch noch andere Listen auftauchen..............

P
Petrus

24.03.2010 um 15:39 Uhr

Was ist, wenn es z.B. aufgrund von Kündigungen ein weiteres BR-Mitglied absrpingt und wir nur noch zu Acht sind? Muss dann neu gewählt werden?

Ja. (§13(2) Nr.2 BetrVG)

Oder könen wir mit 8 das Ganze weiterbetreiben?

Bis zur Wahl des neuen BR. (§21 Satz 5 BetrVG)

Bei Beschlüssen würde dann bei Gleichheit ja die Stimme des BR-Vorsitzenden entscheiden.

Nein. Bei Gleichheit ist der Antrag abgelehnt.

M
manniz

24.03.2010 um 17:01 Uhr

Was ist, wenn es z.B. aufgrund von Kündigungen ein weiteres BR-Mitglied absrpingt und wir nur noch zu Acht sind? Muss dann neu gewählt werden?

Ja. (§13(2) Nr.2 BetrVG)

Aber das dann erst nach 24 Monaten, oder? Und was ist die vorgeschriebene Anzahl aus diesem Paragraphen? §9 BetrVG spricht von: besteht in der Regel aus... heisst das vorgeschrieben?

Außerdem steht nirgends, wie schnell neu zu wählen ist, und bis keine neuer Betriebsrat gewählt worden ist, gilt nach §21 Satz5 der alte Betriebsrat.

Irgendwo habe ich auch gelesen: wenn es weniger als 9 Kandidaten gegeben hätte, dann wäre auch eine Wahl von der nächstkleineren ungeraden Anzahl erlaubt, also 7, von daher weiss ich nicht, was die vorgeschriebene Anzahl ist.

P
Petrus

24.03.2010 um 19:57 Uhr

Was ist, wenn es z.B. aufgrund von Kündigungen ein weiteres BR-Mitglied absrpingt und wir nur noch zu Acht sind? Muss dann neu gewählt werden? Ja. (§13(2) Nr.2 BetrVG) Aber das dann erst nach 24 Monaten, oder?

Nein. Die 24 Monate gelten im Fall des §13(2) Nr.1 - also auf einer anderen Baustelle

Und was ist die vorgeschriebene Anzahl aus diesem Paragraphen? §9 BetrVG spricht von: besteht in der Regel aus... heisst das vorgeschrieben?

Genau.

Außerdem steht nirgends, wie schnell neu zu wählen ist, und bis keine neuer Betriebsrat gewählt worden ist, gilt nach §21 Satz5 der alte Betriebsrat.

Das ist richtig. Die Nichtbestellung eines WV dürfte aber eine grobe Pflichtverletzung im Sinne des §23 (1) sein. Solange aber keiner der dort genannten klagt...

Irgendwo habe ich auch gelesen: wenn es weniger als 9 Kandidaten gegeben hätte, dann wäre auch eine Wahl von der nächstkleineren ungeraden Anzahl erlaubt, also 7,

Darum steht in §9 auch "in der Regel". In §11 steht die Ausnahme.

von daher weiss ich nicht, was die vorgeschriebene Anzahl ist.

Die Anzahl, die sich nach §§9 + 11 bei der Wahl ergibt, ist für den Rest der Amtszeit die "vorgeschriebene Anzahl".

Ihre Antwort