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Wahlchaos - Anzeige?

S
sachsenlisl
Mrz 2018 bearbeitet

Wir haben ein großes Problem. Nächste Woche ist bei uns die Wahl. Auch auf Empfehlung unserer Gewerkschaft haben wir vor 3 Wochen bei der Betriebsversammlung eine Vorstellung aller Kandidaten machen wollen. Wir haben also unsere Versammlung gehabt und am Ende sollten alle Kandidaten sprechen. Zuerst hat unser Vorsitzender gesprochen Er holt immer etwas weiter aus und liebt die Bühne. Daher hat er gut 20 Minuten gesprochen. Danach kam der Stelli und dann der Rest des Gremiums. Jeder so ca 5 bis 10 Minuten. Es wurde schon unruhig im Saal und dann kamen die restlichen 7 Kandidaten. Unser Vorsitzender meinte dann die Kollegen sollten schnell machen und sich kurz vorstellen. Den Kollegen unten wurde es wohl langweilig und die meisten sind schon Richtung Mittagspause abgehauen.

Nun das Problem: einer dieser Kandidaten hat nun Klage beim Arbeitsgericht gemacht. Er hat versucht eine Verfügung gegen den Arbeitgeber und den BR zu bekommen. Diese Woche war Verhandlung. Der Richter hat aus formellen (?) Gründen die Klage abgewiesen. Er meinte eine solche Klage würde das Gesetz hier nicht vorsehen und es gäbe ja keine weitere Betriebsversammlung mehr vor der Wahl. Dann kam aber der Hammer. Der Richter hat uns richtig angegangen. Er meinte es wäre ja wohl klar, dass diese Wahl erfolgreich angefochten werden könnte. Der BR hätte hier unzulässig zu Gunsten der heutigen Mitglieder in die Wahl eingegriffen. Das wäre nicht mehr zu heilen und er würde empfehlen die Wahl abzubrechen. Das Chaos hätten wir selber verursacht. Unser Gewerkschaftssekretär, der uns vertreten hat, hat dem Richter noch Recht gegeben. Er hat gefragt, was wir hätten machen müssen. Der Richter meinte, dass eine solche Vorstellung jedem Kandidaten die gleiche Zeit geben muss, dass eine Auslosung der Reihenfolge eigentlich Pflicht sei. Der Richter hatte aber noch nicht genug Futter für den Kandidaten gegeben. Er hat dem noch empfohlen doch das ganze mal der Staatsanwaltschaft zu geben, denn der AG hätte die BR-Mitglieder bevorteilt. Wahlwerbung muss man ja eigentlich in der Freizeit machen und der Arbeitgeber müsste, wenn er solche Sachen während der Arbeitszeit duldet, darauf achten, dass jeder die gleiche Zeit bekommt. So könnte das Begünstigung (?) sein.

Wir sind gestern total fertig aus dem Gericht raus. Wir haben heute den ganzen Tag mit dem Wahlvorstand diskutiert. Ein Kollege war auch wegen der Anzeige schon beim Anwalt. Der sah es wohl auch kritisch und dass es sicher Staatsanwälte gäbe, die sich auf solche Verfahren freuen würde, da man mit so was auch mal in die Zeitung kommt. Habe den ganzen Abend geheult. Die Welt dreht sich und man fühlt sich, als ob man den Boden weggezogen bekommt. Ich war noch nie bei der Polizei. Das kann doch nicht wahr sein.

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Community-Antworten (17)

C
celestro

15.03.2018 um 00:58 Uhr

Wo genau liegt Dein Problem ? Und das ist nicht einmal spaßig gemeint.

Natürlich ist es gut, wenn Ihr Euch das zu Herzen nehmt. Aber wieso Polizei ? Zuallererst dürfte die einzige strafbare Handlung im Rahmen "Begünstigung vom BR" durch den AG liegen. Also außer dem AG hat wohl niemand was ernsthaftes zu befürchten.

Also Kopf hoch ... die Dinge ernst nehmen, die Euch der Richter "an den Kopf gehauen" hat und beim nächsten Mal besser machen.

B
BRHamburg

15.03.2018 um 09:14 Uhr

Ich kann hier celestro nur zustimmen. Den Fehler mit der Redezeit auf der BV hätten wohl viele WV gemacht. Aber nur weil der Richter sagt das die Wahl angefochten werden könnte, bedeutet das ja nicht das es auch jemand ( mind. 3 AN ) tut. Wenn der Kollege in den BR gewählt wird, wird er die Wahl auch nicht anfechten. Also aus den Fehlern lernen und in Zukunft besser machen.

K
kratzbürste

15.03.2018 um 09:38 Uhr

Was soll denn da ein Staatsanwalt? Und ob nach der Wahl wirklich jemand eine Wahlanfechtung macht, sei auch noch dahingestellt. Vielleicht wird der Kollege ja gewählt.

M
Moreno

15.03.2018 um 10:15 Uhr

Kindergarten lasst Euch doch nicht verrückt machen! Und selbst wenn die Wahl erfolgreich angefochten wird was kann schon passieren....es gibt eine Neue und der AG darf zahlen. Hat aber mit Euch als BRM nichts zu tun.

S
sachsenlisl

15.03.2018 um 10:19 Uhr

Der Kollege hat heute morgen richtig aufgedreht. Er hat vor der Firma Flyer verteilt. Darauf sind die Namen der Mitglieder des Betriebsrates wie auf Fahndungsfotos abgebildet. Darunter Zitate des Richters und in Großbuchstaben: Wahlmanipulation!

Unser Chef ist gerade zu seinem Anwalt aufgebrochen und im Betrieb ist nun völlige Unruhe. Laut unserem Gewerkschaftssekretär können wir nichts machen. Vielleicht weiß der Chef nachher noch Rat.

Der Kollege ist so ein richtiger Streithansel. Daher glaubt eigentlich niemand, dass er gewählt wird. Die Kollegen kennen ihn ja auch und vermuten, dass er nur wegen dem Kündigungsschutz gewählt werden möchte

C
celestro

15.03.2018 um 10:23 Uhr

"Der Kollege hat heute morgen richtig aufgedreht."

Traurig, das ihm sein Sieg vor Gericht nicht reicht. Aber naja ....

S
sachsenlisl

15.03.2018 um 10:48 Uhr

gewonnen hatte er ja gar nicht, da das Gericht nicht darüber beschließen konnte, da der Richter der Meinung war, dass der Kandidat das gar nicht so durch die Klage machen kann. Danach kam dann aber diese Aussage vom Richter. Wir werden nachher mal mit dem Chef sprechen, was sein Anwalt sagt und vielleicht selber zum Anwalt gehen. Die Gewerkschaft ist nicht hilfreich. Der blöde Sekretär hat uns nach der Betriebsversammlung noch gelobt wie gut wir das gemacht haben und dann vor dem Richter haut er uns in die Pfanne und sagt, dass das natürlich so nicht geht und dass der Betriebsrat offensichtlich einen Grund zum Anfechten produziert hat. Könnte kotzen

C
celestro

15.03.2018 um 10:53 Uhr

auch wenn die Klage abgewiesen wurde, so hat er meines Erachtens nach trotzdem gewonnen. Denn ein Richter hat klar gemacht, daß die Sache aus rein formalen Gründen abgewiesen wurde, er im Grunde aber völlig recht hat.

Und das mit dem Sekretär ... steltl sich halt die Frage, ob er Euch jetzt bewußt "in die Pfanne gehauen hat", oder ob seine Aussagen eher eine "Einsicht" der rechtlichen Situation darstellen.

M
Moreno

15.03.2018 um 11:01 Uhr

Man sollte auch mal über die Dinge stehen können. Es ist doch egal was der Richter / Anwalt / Gewerkschaftssekretär oder Donald Trump dazu sagen! Ihr habt bald eine Wahl die eventuell angefochten wird oder auch nicht. Wenn der Kollege jetzt solche Flyer verteilt ...na auch nicht ganz zu unrecht. Wenn die Kollegen ihn nicht wollen wird er auch nicht gewählt werden. Übrigens ist ein Streithansel im BR manchmal auch nicht schlecht! Wenn man mit solchen Streitereien nicht umgehen kann, ist der BR Posten vielleicht auch der Falsche und man sollte sich lieber auf seine eigentliche Arbeit besinnen!

C
celestro

15.03.2018 um 11:09 Uhr

"Wenn der Kollege jetzt solche Flyer verteilt ...na auch nicht ganz zu unrecht."

Solche Flyer zu verteilen geht mal gar nicht. Wahlmanipulation unterstellt ja Vorsatz ... das muß er erst einmal beweisen, daß hier mit Absicht gehandelt wurde.

M
Moreno

15.03.2018 um 11:15 Uhr

Na Du siehst doch das es geht! :-) was der BRV hier gemacht hat sollte auch nicht sein und es ging! Also nicht beschweren, dass der Kollege sich so äußert. Wenn der AG hier was gegen unternimmt ist wieder eine andere Sache!

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_Groot_

15.03.2018 um 11:22 Uhr

...ich frag mich gerade, ob "Flyer mit Namen und Fotos".... nicht schon ins Persönlichkeitsrecht greifen.... Bildveröffentlichung von Personen mit (noch?) nicht bewiesenen Anschuldigungen?.... geht doch schon fast in Richtung "Rufmord".... da lässt sich womöglich der Spieß auch mal ganz schnell umdrehen?

M
Moreno

15.03.2018 um 11:30 Uhr

Groot willst Du den Kindergarten noch zuspitzen? ;-) solche Leute würde ich links liegen lassen und ihnen nicht noch ne Plattform geben.

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_Groot_

15.03.2018 um 12:19 Uhr

Nein, eigentlich nicht. Ich denke nur, dass man grundsätzlich nicht jede Frechheit durchgehen lassen sollte. So etwas kann auch gravierendere Folgen nach sich ziehen für Betroffene.... und man sollte sich wohl überlegen, ab wann man sich nicht mehr alles gefallen lassen muss - je nach Ausmaß. Eine Bagatelle ist das Verhalten auch nicht mehr. Mal neutral betrachtet - üble Nachrede oder so in der Form an den Pranger stellen in schriftlicher, öffentlicher Form, könnte unter anderem bis zu zwei Jahren und länger Freiheitsstrafe bringen.

B
BRHamburg

15.03.2018 um 12:30 Uhr

Die Frage ist wie diese Flyer Aktion bei den Kollegen ankommt. Wenn die sagen : "Lass den Spinner mal machen" würde ich es auch einfach laufen lassen. Ansonsten wäre es doch sehr interessant wo her z.B. die Bilder für den Flyer kommen. Verletzung des Recht am eigenen Bild und Urheberrechtsverletzungen können sehr teuer werden.

S
sachsenlisl

15.03.2018 um 14:50 Uhr

Sorry wenn es so ankam. Bilder hat er keine verwendet. Er hat so Schattenumrisse von Köpfen aus Word oder so genommen und dann mit Namen versehen.

Unser Chef hat nun mit seinem Anwalt gesprochen. Der wird wegen der drohenden Strafanzeige schon mal bei der Staatsanwaltschaft vorfühlen. Aber er sieht da zumindest einen Ansatz für eine Anzeige gegen den Chef und die einzelnen Betriebsratsmitglieder Er spricht von Untreue und Beihilfe zur Untreue. Des weiteren sieht er die Möglichkeit von § 119 BetrVG. Wir sollen selber zum Anwalt gehen. Die Kosten kann der Arbeitgeber auf Anraten seines Anwaltes nicht zahlen, da das das Gleiche wie bei der Versammlung wäre. Eine Begünstigung der Betriebsräte.

Es geht uns nun nicht gerade besser. Hier spricht jeder von Anzeige. Auch wenn da wahrscheinlich keine große Strafe rauskommen kann, es ist doch kein Start für das neue Gremium.

Gegen diese dreiste Wahlwerbung kann wohl auch der Chef nichts machen. Er hat aber auch gesagt wir sollen mit dem Anwalt sprechen, ob wir als Betriebsräte das was unternehmen können.

Unser Gewerkschaftssekretär hat angekündigt, dass er auf Rat des Vorstands nichts mehr sagen soll. Ich fühle mich verlassen und frage mich, ob ich die Wahl noch annehmen soll. Wir wollten es nur gut machen und allen eine Bühne geben und nun wird man mit Füßen getreten und die Unterstützung bricht zusammen. Eigentlich habe ich keine Lust einen Anwalt zu bezahlen, aber vielleicht können wir zusammen legen und uns einen gemeinsam nehmen. Aber wahrscheinlich geht das dann auch wieder nicht.

Verzweiflung!

C
celestro

15.03.2018 um 14:57 Uhr

"Es geht uns nun nicht gerade besser. Hier spricht jeder von Anzeige. Auch wenn da wahrscheinlich keine große Strafe rauskommen kann, es ist doch kein Start für das neue Gremium."

Das neu gewählte Gremium sollte direkt geschlossen zurücktreten und ein neutraler WV sollte die Wahl von vorne starten. Meine Meinung !

P.S. Ansatz ... Möglichkeit .... das ist weit von "Ihr werdet verurteilt" entfernt. Also schieb die Panik bitte erst einmal beiseite. Die ist ein schlechter Ratgeber.

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