ein MA beschwert sich beim br über schlechtes "Arbeitsklima" in der abteilung,
er fühlt sich dadurch in der ausführung seiner arbeit gestört,
da seine arbeit mit zu betreuenden jugendlichen zu tun hat denkt er das auch diese das schlechte arbeitsklima mitbekommen könnten und so die betreuung gefährden könnte
nun meine frage: wie kommen wir als br an den sachverhalt ran
§85 betrvg(84 bezugnehmend) spricht ja beim beschwerderecht nur von benachteiligung,
ist ja aber keine----- oder ??
§2 betrvg spricht von vertrauensvoller zusammenarbeit und betriebsfrieden
aber doch nur im bezug AN-AG --- oder ??
mit welchem § kommen wir da weiter ?