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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Supervison

M1
Maria 1964
Jan 2018 bearbeitet

wir wollen unserem AG eine Supervison für die Mitarbeiter vorschlagen und habe mich bei zwei Anbietern als BR Vorsitzenden Angebote rein geholt, damit wir direkt Vorschläge machen können. Aber immer kurz die Situation erklärt und natürlich um Diskretion gebeten. Jetzt habe ich erfahren, dass eine Mitarbeiterin eine Abmahnung bekommen soll, weil sie gegenüber eine Zeitarbeitsfirma erwähnt hat, dass es Vorort ein schlechtes Arbeitsklima ist- wegen Rufschädigung. Geht mein Vorgehen jetzt auch in die Richtung?

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

27.07.2017 um 19:47 Uhr

Du meinst, Dein geplanter Vorschlag zur Supervision könne zur Abmahnung führen?

Nein - das sehe ich nicht so. Der BR würde im Rahmen seiner Aufgaben handeln.

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