hallo nochmal, können drei wahlberechtigte arbeitnehmer/innen die wahl aufgund von verdacht,welche der wahlvorstand ausschließt,vor dem arbeitsgericht anfechten?
Erstellt am 24.03.2010 um 11:46 Uhr von ridgeback adoctanus, ja das geht, wenn die Voraussetzung aus § 19 Abs. 1 BetrVG gegeben sind.