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Unterzeichnen von BVs

S
Solarkrieger
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind grad etwas im Streit mit unserer Personalabteilung wer vom Gremium eine BV unterzeichnen darf. Die Personalabteilung ist der Auffassung es müssen unbedingt der Vorsitzende und sein Stellvertreter unterschreiben. Wir sind der Meinung, da der Vorsitzende bereits unterzeichnet hat ist auch jede Unterschrift eines Mitgliedes des Betriebsausschusses rechtskräftig. Sehen wir das Falsch?

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Community-Antworten (3)

R
ridgeback

24.03.2010 um 11:43 Uhr

Solarkrieger, es würde schon allein die des BRV genügen. Der Stelli ist solange normales BRM wie jeder andere auch. Erst im Vertretungsfall des BRV nimmt er die stellvertretende Person ein.

D
Dielöwin

24.03.2010 um 12:37 Uhr

Solarkrieger... Die Unterschrift des BRV reicht völlig aus wie ridgeback schrieb. Aber ein Mitglied des Betriebsausschusses darf keine BV abschließen siehe § 27 Betr.VG

S
Solarkrieger

24.03.2010 um 13:32 Uhr

Schönen Dank für die schnellen Antworten. Ich werde nochmal das Gespräch mit der Personalabteilung suchen, denn denen sollte auch am Abschluss der BVs gelegen sein.

freundliche Grüße, der Solarkrieger

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