Erstellt am 24.03.2010 um 10:43 Uhr von ridgeback
Solarkrieger,
es würde schon allein die des BRV genügen.
Der Stelli ist solange normales BRM wie jeder andere auch. Erst im Vertretungsfall des BRV nimmt er die stellvertretende Person ein.
Erstellt am 24.03.2010 um 11:37 Uhr von Dielöwin
Solarkrieger... Die Unterschrift des BRV reicht völlig aus wie ridgeback schrieb. Aber ein Mitglied des Betriebsausschusses darf keine BV abschließen siehe § 27 Betr.VG
Erstellt am 24.03.2010 um 12:32 Uhr von Solarkrieger
Schönen Dank für die schnellen Antworten.
Ich werde nochmal das Gespräch mit der Personalabteilung suchen, denn denen sollte auch am Abschluss der BVs gelegen sein.
freundliche Grüße, der Solarkrieger