Hallo Zusammen.
Unsere Kommanditgesellschaft wurde im Jahr 2001 aus einer bestehenden GmbH ausgegründet.
Nun bin ich als neuer BR u.a. beim durchforsten der aktuell gültigen Betriebsvereinbarungen.
Es existieren aus der Zeit vor der Gründung unserer Gesellschaft (vor 2001 also) BV. Die Personalabteilung hat mir auf Nachfrage die Gültigkeit der alten BVs bestätigt. So weit so gut.
Jedoch, wie ist denn nun die tatsächliche Rechtslage: Mit Neugründung unsere Gesellschaft im Jahr 2001 und da keine schriftliche Übernahmeregelung für die BVs getroffen wurde, gelten meines Erachtens diese alten BVs nicht mehr ! Oder ?
Hintergrund meiner Frage ist natürlich folgendes:
Einige der BV sind aus meiner Sicht eher Nachteilig für uns und wenn es hart auf hart kommt, möchte ich Rechtssicherheit haben, wenn ich diese für Nichtig erklären möchte.
Über fachliche Kommentare und Anregungen würde ich mich freuen.
Im voraus vielen Dank.