Erstellt am 17.12.2006 um 13:39 Uhr von Fayence
schiss,
wenn ich einen Arbeitsvertrag ohne Kenntnis aller Vertragsbestandteile unterschreibe, kann das dem AG nicht zwingend angelastet werden.
Wird in Euren Arbeitsverträgen kein Monatsgehalt sondern ein Stundenlohn vereinbart? Deine Aussage "Er bekommt also weniger Geld als er dachte, nämlich nur 37." ist sonst nicht nachvollziehbar.
Erstellt am 17.12.2006 um 13:52 Uhr von schiss
Das der AN sich hätte besser erkundigen müssen bevor er etwas unterschreibt, ist schon klar.
Die Frage ist ja, können wir in Zukunft so etwas vermeiden.
Können wir den AG dazu bringen solch wichtige BVs an den Vertarg zu "heften", damit so etwas nciht vorkommt
Im Vertrag steht ein Monatslohn, in Gesprächen kam immer ein Stundenlohn zur Sprache.
Der AN kam nach mehrmaligem rechnen nie zu dieser Summe, hat aber leider auch nicht nachgefragt.
Als er dann bei uns anfing, kamen wir ins Gespräch über diese Sache.
Ich erklärte ihm die BV und somit war klar, daß er nur 160 Stunden im Monat bezahlt bekommt und das ist auch die Summe im Arbeitsvertag.
Es ist mir schon klar, daß es die Schuld vom AN ist, aber wie können wir so etwas in Zukunft vermeiden?
Erstellt am 17.12.2006 um 14:42 Uhr von Fayence
schiss,
der AG ist nach §77 Abs. 2 Satz 3 lediglich verpflichtet, die BVen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen. Wobei sämtliche AN in der Lage sein müssen, sich ohne besondere Umstände mit den Inhalten vertraut zu machen.
Würde diesen Punkt im Monatsgespräch mit dem AG ansprechen. Er könnte und sollte m.E. bei Vertragsschluss auf solch wesentliche BVen aufmerksam machen oder eine Kurzübersicht über die aktuell gültigen BVen aushändigen. Aber, erzwingen könnt Ihr das nicht!
Erstellt am 18.12.2006 um 08:48 Uhr von nidis
@schiss
Ich wage zu bezweifeln, ob diese BV überhaupt rechtens ist. Ihr habt die Wochenarbeitszeit erhöht was ihr als BR gar nicht dürft. Und dann noch ohne Lohnausgleich. Ich bin mal gespannt, was ein Arbeitsgericht dazu sagt wenn ein AN klagt.
Erstellt am 19.12.2006 um 10:58 Uhr von schiss
Also es wurde ihm in Gesprächen immer ein Stundenlohn zugesagt, im Vertrag ist ein Monatslohn,
160Std x Stdlohn.
Der AN kam nie auf die errechnete Summe, hat aber leider auch nicht nachgefragt. Natürlich ist es sein Fehler!!!
In der ersten Abrechnung steht jetzt der, ihm zugesagte, Stundenlohn und die 160 Stunden, bei 40Stundenwoche wären es 172 Stunden.
Nochmal zur Gültigkeit der BV
Im Arbeitsvertrag steht:
Die gegenwärtigen und künftigen Betriebsvereinbarungen sind für die zeit ihrer Geltung
Bestandteil dieses Vertrages, soweit sich aus ihnen nicht etwas anderes ergibt.
Erstellt am 19.12.2006 um 11:15 Uhr von nidis
Hallo Schiss!
Ich bleibe bei meiner Meinung, dass diese BV vor einem Arbeitsgericht kippt.
Der MA muß seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit vergütete bekommen. Arbeitet er 172 Stunden und bekommt aufgrund eurer BV nur 160 bezahlt, halte ich das für gesetzteswidrig. Habt ihr euch mal überlegt bzw. habt ihr mal geprüft ob eure BV rechtens ist ???
Erstellt am 19.12.2006 um 13:35 Uhr von CalicoJack
Hallo Schiss,
habe ich richtig verstanden, das in dem Arbeitsvertrag ein Betrag steht und nicht eine Formel?
Demnach bekommt der MA den vertraglich zugesicherten Betrag (Festgehalt).
Also ist nur die Angabe der geleisteten Stunden in der Abrechnung falsch. Aber das ist sie so oder so!
Bei einem 8 Stunden Tag wären für die angegebenen Stunden 20 Arbeitstage zu leisten. Das trifft meistens nur auf den Febrar zu. Im Dezember haben wir nur 19 Arbeitstage= 152Std.
Die Alternative ist das bei der Grundlage von 7,4 Stunden mit 21,62 Arbeitstagen gerechnet wird!
Das passt ja woll in kein logisches Schema. Vieleicht solltet Ihr einfach bei der Buchhaltung nachfragen wo das Problem ist.
Wenn Ihr dem Mitarbeiter aber, auf diese Art, die vertragliche Festsumme um ca. 8% steigern wollt, so werdet Ihr sicher auf taube Ohren bei Eurem Chef stossen.
Erstellt am 20.12.2006 um 01:12 Uhr von schiss
So wie Ramses II es beschrieben hat, ist es.
Meine Frage ist jetzt, ob wir den AG auffordern können, solch wichtige BVs selbständig dem AN, vor Vertragsunterschrift,
vorzulegen, damit solche Missverständnisse nicht auftreten.
Oder muss der AN selbständig danach fragen.
Im Vertag steht ja:
Die gegenwärtigen und künftigen Betriebsvereinbarungen sind für die zeit ihrer Geltung
Bestandteil dieses Vertrages, soweit sich aus ihnen nicht etwas anderes ergibt.
Also sollte man sich alle BVs vorher geben lassen, aber wer würde dieses machen.