Wahl eines leitenden Angestellten nach Änderungskündigung in Betriebsrat?
Wahl eines leitenden Angestellten (Prokurist) bei Änderungskündigung in den Betriebsrat.
Konkretes Beispiel: Änderungskündigung eines Prokuristen zum 31.03.2010 (ab 01.04.2010 nur noch Bereichsvollmacht!)
Einspruchsfrist gegen Liste der wahlberechtigten Mitarbeiter 1.04.2010 Betriebsratswahlen am 19.05.2010
Arbeitgeber bzw.Wahlvorstand sagt, dass dieser Mitarbeiter nicht wahlberechtigt bzw. wählbar ist! Ihre Meinung?
Community-Antworten (3)
23.03.2010 um 21:54 Uhr
Kommt auf die Begründung an
23.03.2010 um 22:00 Uhr
Kommt darauf an was diese "Bereichsvollmacht" alles beinhaltet.
24.03.2010 um 08:15 Uhr
Grundsätzlich bestimmt erst einmal der Wahlvorstand wer auf der Wählerliste steht, bzw. wählbar ist. Dann kann euer ehemaliger Prokurist ja immer noch dagegen Widerspruch einlegen. Vielleicht tut er es ja gar nicht erst.
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