Wahl eines leitenden Angestellten (Prokurist) bei Änderungskündigung in den Betriebsrat.

Konkretes Beispiel:
Änderungskündigung eines Prokuristen zum 31.03.2010 (ab 01.04.2010 nur noch Bereichsvollmacht!)

Einspruchsfrist gegen Liste der wahlberechtigten Mitarbeiter 1.04.2010
Betriebsratswahlen am 19.05.2010

Arbeitgeber bzw.Wahlvorstand sagt, dass dieser Mitarbeiter nicht wahlberechtigt bzw. wählbar ist!
Ihre Meinung?