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Wahl eines leitenden Angestellten nach Änderungskündigung in Betriebsrat?

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Xaver
Jan 2019 bearbeitet

Wahl eines leitenden Angestellten (Prokurist) bei Änderungskündigung in den Betriebsrat.

Konkretes Beispiel: Änderungskündigung eines Prokuristen zum 31.03.2010 (ab 01.04.2010 nur noch Bereichsvollmacht!)

Einspruchsfrist gegen Liste der wahlberechtigten Mitarbeiter 1.04.2010 Betriebsratswahlen am 19.05.2010

Arbeitgeber bzw.Wahlvorstand sagt, dass dieser Mitarbeiter nicht wahlberechtigt bzw. wählbar ist! Ihre Meinung?

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Community-Antworten (3)

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Petrus

23.03.2010 um 21:54 Uhr

Kommt auf die Begründung an

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Immie

23.03.2010 um 22:00 Uhr

Kommt darauf an was diese "Bereichsvollmacht" alles beinhaltet.

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Paddy

24.03.2010 um 08:15 Uhr

Grundsätzlich bestimmt erst einmal der Wahlvorstand wer auf der Wählerliste steht, bzw. wählbar ist. Dann kann euer ehemaliger Prokurist ja immer noch dagegen Widerspruch einlegen. Vielleicht tut er es ja gar nicht erst.

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