wann von der liste
wann kann ich mich aus einer liste streichen, habe mich in ein liste der gewerkschaft als dritter eingetragen diese war schon von den funktionären unterzeichnet dann haben sich noch zwanzig leute eingeschrieben die liste war im besitz des wahlausschusses einen tag vor meldeeschluss habe ich mich wieder von der liste gestrichen, mittlerweile sind drei weitere listen eingetroffen jetzt wurde mir gesagt ich muss mit auf den stimmzettel da die leute die sich nach mir eingetragen haben mich mit gestützt hätten und alle auf der liste davon informiert werden müssen das ein listenvertreter zurück tritt
Community-Antworten (5)
23.03.2010 um 21:05 Uhr
Und wie oft fragst Du noch? Bis die Antwort passt? hmmm ...
23.03.2010 um 21:31 Uhr
noch ist meine erste frage nicht beantwortet denn ich stehe auf keiner zweiten liste
23.03.2010 um 22:08 Uhr
Oh mann ... Kommen vielleicht noch Antworten, wenn du das erste mal nachgefragt hättest? Ok. Mach noch eine Liste, dann wirst du gefragt und wenn du dich nicht entscheidest, wirst du auf beiden Listen gestrichen. Nun alles klar?
24.03.2010 um 08:26 Uhr
meine frage wurde nicht verstanden ich will auf keine zweite ich habe mich von der ersten gestrichen da wurde mir gesagt ich kann mich zwar streichen werde aber trotzdem auf dem wahlzettel erscheinen da ich erst alle informieren hätte müssen das ich mich wieder streiche und da wollte ich wissen da die liste beim wahlausschuss ausslag und ich mich 1tag vor abgabeschluss gestrichen habe ob das rechtens ?
24.03.2010 um 08:28 Uhr
@sweti Ne. Das ist nicht richtig: Einmal eingereicht, angenommen, Frist abgelaufen - bis zum Abschluss der Wahl als Kandidat vorhanden!
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