Erstellt am 23.03.2010 um 15:45 Uhr von derdermalwjlwar
Natürlich ist das möglich. Überlicherweise muss ein Ausschuss dem Gremium auch über seine Arbeit berichten. Damit besteht in jedem Falle auch die Möglichkeit Fragen zu stellen, und Einsicht in Unterlagen zu verlangen.
Erstellt am 23.03.2010 um 15:45 Uhr von ridgeback
@BertaB,
die Mitglieder des BR haben jederzeit das Recht, in die Unterlagen des Betriebsausschusses Einsicht zu nehmen (Fitting, Rn. 86; vgl. auch § 34 Rn. 19 ff.).
Erstellt am 23.03.2010 um 15:50 Uhr von Hannelore
das BAG hat mit beigefügtem Beschluss zu § 34 Absatz 3 BetrVG entschieden,( Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 12.8.2009, Az.: 7 ABR 15/08) dass alle BR-Mitglieder das Recht haben, alle Dateien des BR und auch die E-Mail-Korrespondenz elektronisch zu le-sen. Dieses Recht sei unabdingbar, also auch nicht durch eine Geschäftsordnung des BR einschränkbar (Rz. 23). Die Beschränkung auf das zur Verfügung stellen von Ausdrucken der Dateien wurde ausdrücklich als unzureichend abgelehnt. Gründe des Datenschutzes stehen dem elektronischen Leserecht nicht entgegen (vgl. Rz. 26 f.).
§ 34 Abs. 3 BetrVG lautet:
"Die Mitglieder des Betriebsrats haben das Recht, die Unterlagen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse jederzeit einzusehen."