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Wahlvorschläge und Stützunterschriften

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DerDenker
Jan 2019 bearbeitet

Wir sind ein Betrieb mit kleinem Innendienst und 22 über Deutschland verteilten Außendienstkollegen, die von zu Hause aus arbeiten. Insgesamt gibt es 35 Wahlberechtigte.

Es gilt vereinfachtes Wahlverfahren und ein 3-köpfiger BR ist zu wählen.

Es geht um die notwendigen 3 Stützunterschriften.

Wie ist zu vermeiden, dass die weit entfernten Kollegen ihre einzig zu vergebende Stützunterschrift u.U. alle einem einzigen Kollegen geben (Extremfall!) und es so nicht zu den drei (besser 6) notwendigen gültigen Kandidaten kommt?

Ergänzungsfrage: da jeder der 35 Wahlberechtigten nur je eine Stützunterschrift vergeben darf, ist also in unserem Fall klar, dass es nicht mehr als 11 Kandidaten geben könnte (Bestfall-Annahme), ist das richtig so?

1.43007

Community-Antworten (7)

B
brler

23.03.2010 um 16:10 Uhr

Ein Wahlvorschlag kann auch eine Liste von Kandidaten sein. Die Länge der Liste ist nicht beschränkt. Jede Unterschrift eines Kandidaten zur Bestätigung seiner Kandidatur ist auch eine Unterstützerunterschrift. Gibt es nach ablauf der Frist nur eine Liste, wird als Personenwahl gewählt (Mehrheitswahl), bei mehreren Listen als Listenwahl (Verhältniswahl).

Es könnten sich also alle 35 Kollegen auf eine einzige Liste setzen lassen und dort unterschreiben. Die drei, die bei der Wahl die meisten Stimmen bekommen sind dann gewählt, die anderen ergeben die Nachrücker in der Reihenfolge der Anzahl Stimmen für sie.

R
rolfo

23.03.2010 um 16:19 Uhr

egal wieviel Listen eingehen, es gibt immer Mehrheitswahl im vereinfachten Wahlverfahren. Die Unterschrift zur Bestätigung der Kandidatur ist nicht gleich Stützunterschrift, die muss extra gemacht werden. Für die ganze Liste braucht ihr nur 3 Stützunterschriften.

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DerDenker

23.03.2010 um 17:10 Uhr

@brler: Danke für Deine Antwort, aber sie trifft den Kern der Sache nicht, denn:

@rolfo hat Recht: beim vereinfachten Wahlverfahren gibt es keine Verhältniswahl.

So wie ich @rolfo verstanden habe ist die Abgabe von Wahlkandidatenlisten im vereinfachten Wahlverfahren zulässig.

Aber: @rolfo: habe ich Dich richtig verstanden, dass dann die jeweilige Liste bei der Wahl als Einzelkandidat gewertet wird und so (wieder Ideal-Annahme) die Liste mit den meisten Stimmen den BR stellt?

R
rolfo

23.03.2010 um 17:25 Uhr

@ DerDenker Nein, ihr macht immer Persönlichkeitswahl, d.h. die 3 die am meisten Stimmen haben sind die gewählten BR-Mitglieder und alle anderen in der Reihenfolge der bekommenen Stimmen die Ersatzmitglieder. Vergiss einfach die Liste, es gibt auf dem Stimmzettel keine Listen, die Wahlberechtigten können 3 Stimmen abgeben für verschiedene Wahlbewerber

D
DerDenker

23.03.2010 um 18:50 Uhr

@rolfo: Dass es in unserem Fall keine Listen auf dem Stimmzettel stehen "dürfen", entspricht nicht der gängigen Praxis. Das habe ich und eine Kollegin so auf einem Lehrgang der W.A.F. vor ein paar Wochen gelernt. Der durchführende RA erklärte es so: gibt es im einfachen Wahlverfahren Kandidaten-Gruppierungen als einzelne Liste, so werden die übrigen Einzelkandidaten quasi als "Liste mit einem Kandidaten" angesehen. Aus der Tatsache, dass es im vereinfachten Wahlverfahren nur die "Mehrheitswahl" gibt, resultiert dann, dass eine Liste mit mehreren Kandidaten als "Einzelperson" gewertet wird - das bestätigst Du ja in Deiner Antwort von 15:19h damit, dass Du sagst, dass diese Liste (als Ganzes) nur drei Stützunterschriften braucht.

Da ich nicht glaube, dass ich hier heute Abend eine eindeutige, rechtsverbindliche Antwort bekomme, werde ich morgen die Hotline der W.A.F. anrufen und parallel dazu einen anderen Anwalt kontaktieren, den ich auch schon in einem Seminar als "Lehrer" hatte.

T
Tanzbär

23.03.2010 um 19:34 Uhr

Da haben die WAFfelbäcker Mist erzählt, oder Du hast sie falsch verstanden. Ihr seid 35 Wahlberechtigte, also weniger als 50, also vereinfachtes Wahlverfahren. Da gibt es dann eine Liste mit allen Kandidaten drauf. Und egal, wie viele Kandidaten drauf stehen, ihr braucht insgesamt drei Stützunterschriften. Jeder Wahlberechtigte kann 3 maximal Stimmen vergeben. Und in den Betriebsrat ziehen die drei mit den meisten Stimmen ein. Nachrücker dann entsprechend der Stimmenzahlen. Wo sollen denn die "Listen auf dem Stimmzettel" herkommen?

D
DerDenker

24.03.2010 um 09:44 Uhr

Nachdem ich es gestern Abend noch geschafft habe, den RA der W.A.F.-Hotline zu erreichen, steht nun eindeutig fest: es gibt beim einfachen Wahlverfahren nicht die Möglichkeit der Listenwahl.

@Tanzbär: es hat also nicht der Referent der W.A.F. auf dem Seminar Mist erzählt, sondern der Mist ist beim Erinnerungsversuch in den Köpfen von mir und meinem Kollegen entstanden.

@An Alle: Ich bedanke mich für die rege Teilnahme - nur ist meine ursprüngliche Frage noch nicht beantwortet. Deswegen stelle ich sie nochmals neu, denn mit dieser Antwort von mir ist die Maximalzahl von 7 Antworten erreicht.

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