Erstellt am 23.03.2010 um 15:10 Uhr von brler
Ein Wahlvorschlag kann auch eine Liste von Kandidaten sein. Die Länge der Liste ist nicht beschränkt. Jede Unterschrift eines Kandidaten zur Bestätigung seiner Kandidatur ist auch eine Unterstützerunterschrift. Gibt es nach ablauf der Frist nur eine Liste, wird als Personenwahl gewählt (Mehrheitswahl), bei mehreren Listen als Listenwahl (Verhältniswahl).
Es könnten sich also alle 35 Kollegen auf eine einzige Liste setzen lassen und dort unterschreiben. Die drei, die bei der Wahl die meisten Stimmen bekommen sind dann gewählt, die anderen ergeben die Nachrücker in der Reihenfolge der Anzahl Stimmen für sie.
Erstellt am 23.03.2010 um 15:19 Uhr von rolfo
egal wieviel Listen eingehen, es gibt immer Mehrheitswahl im vereinfachten Wahlverfahren.
Die Unterschrift zur Bestätigung der Kandidatur ist nicht gleich Stützunterschrift, die muss extra gemacht werden. Für die ganze Liste braucht ihr nur 3 Stützunterschriften.
Erstellt am 23.03.2010 um 16:10 Uhr von DerDenker
@brler: Danke für Deine Antwort, aber sie trifft den Kern der Sache nicht, denn:
@rolfo hat Recht: beim vereinfachten Wahlverfahren gibt es keine Verhältniswahl.
So wie ich @rolfo verstanden habe ist die Abgabe von Wahlkandidatenlisten im vereinfachten Wahlverfahren zulässig.
Aber: @rolfo: habe ich Dich richtig verstanden, dass dann die jeweilige Liste bei der Wahl als Einzelkandidat gewertet wird und so (wieder Ideal-Annahme) die Liste mit den meisten Stimmen den BR stellt?
Erstellt am 23.03.2010 um 16:25 Uhr von rolfo
@ DerDenker
Nein, ihr macht immer Persönlichkeitswahl, d.h. die 3 die am meisten Stimmen haben sind die gewählten BR-Mitglieder und alle anderen in der Reihenfolge der bekommenen Stimmen die Ersatzmitglieder. Vergiss einfach die Liste, es gibt auf dem Stimmzettel keine Listen, die Wahlberechtigten können 3 Stimmen abgeben für verschiedene Wahlbewerber
Erstellt am 23.03.2010 um 17:50 Uhr von DerDenker
@rolfo: Dass es in unserem Fall keine Listen auf dem Stimmzettel stehen "dürfen", entspricht nicht der gängigen Praxis. Das habe ich und eine Kollegin so auf einem Lehrgang der W.A.F. vor ein paar Wochen gelernt. Der durchführende RA erklärte es so: gibt es im einfachen Wahlverfahren Kandidaten-Gruppierungen als einzelne Liste, so werden die übrigen Einzelkandidaten quasi als "Liste mit einem Kandidaten" angesehen. Aus der Tatsache, dass es im vereinfachten Wahlverfahren nur die "Mehrheitswahl" gibt, resultiert dann, dass eine Liste mit mehreren Kandidaten als "Einzelperson" gewertet wird - das bestätigst Du ja in Deiner Antwort von 15:19h damit, dass Du sagst, dass diese Liste (als Ganzes) nur drei Stützunterschriften braucht.
Da ich nicht glaube, dass ich hier heute Abend eine eindeutige, rechtsverbindliche Antwort bekomme, werde ich morgen die Hotline der W.A.F. anrufen und parallel dazu einen anderen Anwalt kontaktieren, den ich auch schon in einem Seminar als "Lehrer" hatte.
Erstellt am 23.03.2010 um 18:34 Uhr von Tanzbär
Da haben die WAFfelbäcker Mist erzählt, oder Du hast sie falsch verstanden.
Ihr seid 35 Wahlberechtigte, also weniger als 50, also vereinfachtes Wahlverfahren.
Da gibt es dann eine Liste mit allen Kandidaten drauf. Und egal, wie viele Kandidaten drauf stehen, ihr braucht insgesamt drei Stützunterschriften.
Jeder Wahlberechtigte kann 3 maximal Stimmen vergeben.
Und in den Betriebsrat ziehen die drei mit den meisten Stimmen ein. Nachrücker dann entsprechend der Stimmenzahlen.
Wo sollen denn die "Listen auf dem Stimmzettel" herkommen?
Erstellt am 24.03.2010 um 08:44 Uhr von DerDenker
Nachdem ich es gestern Abend noch geschafft habe, den RA der W.A.F.-Hotline zu erreichen, steht nun eindeutig fest: es gibt beim einfachen Wahlverfahren nicht die Möglichkeit der Listenwahl.
@Tanzbär: es hat also nicht der Referent der W.A.F. auf dem Seminar Mist erzählt, sondern der Mist ist beim Erinnerungsversuch in den Köpfen von mir und meinem Kollegen entstanden.
@An Alle: Ich bedanke mich für die rege Teilnahme - nur ist meine ursprüngliche Frage noch nicht beantwortet. Deswegen stelle ich sie nochmals neu, denn mit dieser Antwort von mir ist die Maximalzahl von 7 Antworten erreicht.