Fortsetzung - Person von Vorschlagsliste streichen
@immie Hi! Gestern ist unsere Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen abgelaufen. Unsere Liste haben wir zurückbekommen, weil noch zwei Einverständnis-Unterschriften gefehlt haben. Heilbarer Mangel - ok. Was aber, wenn heute einer der beiden sagt er will doch nicht mehr? Einfach durchstreichen? Können ja jetzt nicht nochmal von vorne anfangen...
Danke für eure (hoffentlich) schnelle Hilfe!!!
Community-Antworten (4)
23.03.2010 um 11:34 Uhr
Dann wäre die Liste ungültig und ihr müsstet schnellstens eine neue Vorschlagsliste erstellen, möglich wäre auch ein streichen des Wahlbewerbers, aber ihr braucht neue Stützunterschriften.
23.03.2010 um 12:00 Uhr
@rolfo: und da schon in der Frage steht: "Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen abgelaufen" heißt das: Wenn sich der (Nicht-mehr-)Kandidat trotz Androhung der Folter weigert, sein Einverständnis zu geben, gibt es in 4 Jahren die nächste Wahl...
23.03.2010 um 12:03 Uhr
Folter wurde durchgeführt und ist angeschlagen. Kandidat hat die Streichung zurückgenommen und wird sein Amt nach der Wahl nicht annehmen. Habe jetzt allerdings ne Anzeige wegen Körperverletzung am Hals ;-) Scherzle
Danke
23.03.2010 um 13:00 Uhr
na siehste, manche muss man eben mit Gewalt zu ihrem Glück zwingen...lach
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