Erstellt am 23.03.2010 um 06:43 Uhr von pitsieben
@ valentin,
haben diese "Leute" die Briefwahlunterlagen angefordert? Wenn nicht, gibt es keinen Grund zur Beschwerde.
Auch wenn sie die Unterlagen angefordert haben, kommt es bei einer Anfechtung darauf an, ob diese 4 "Leute" wahlentscheidend hätten sein können.