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Betriebsspaltung

W
wasistlos
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen ich habe foldendes Problem unsere Firma mit ca. 160 Mitarbeitern soll in 2 neue Firmen übergehn und die jetzige Firma bleibt weiter als auftraggeber und das ganze vermögen geht auch in die alte Firma und wir sollen nur ein schreiben bekommen das es aus Unternehmerische enscheidung dies geschiet und wir Mittarbeiter haben dann die möglichkeit einspruch dagegen einzulegen doch bringt das was und auch was ? Wir haben einen BR doch der meint das es eine Unternehmerische entscheidung ist und dies der Unternehmer tun kann aber wir werden dann in einem Vermögenlosem Unternemen beschäfting sein. Ist das wirkich legal was da geschiet. Was können wir tun ?

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Community-Antworten (2)

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ridgeback

23.03.2010 um 09:44 Uhr

wasistlos, zeig Deinem BR mal § 111 BetrVG.

W
Widder

23.03.2010 um 10:25 Uhr

Ich denke mal, das die Beratungen nach § 111 BetrVG bestimmt gelaufen oder noch in Gange sind, und der BR sich hoffentlich einen guten Anwalt an Land gezogen hat.

Generell hat aber ridgeback schon recht. Eurer BR muß da in die Gänge kommen, und eine Info an die Belegschaft, z. B. in einer außerordentlichen Betriebsversammlung wäre dringend nötig.

Hierbei handelt es sich um eine Betriebsänderung, nach § 613a BGB. Ihr könnt zustimmen, und euer Arbeitsverhältniss läuft genauso weiter, wie gewohnt, wenigstens für 1 Jahr.

Es git nur 2 Möglichkeiten für euch; Zustimmen und mit in die neue Firma übergehen, oder Zustimmung verweigern. Dies kann leider auch dazu führen, das der alte Arbeitgeber keine Arbeit mehr hat.....

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