hallo,

bei uns sind natürlich auch BR- Wahlen. Wir haben einen MA, der sich in die Wählerliste eingetragen hat, und unseren Betriebsleiter im Krankheitsfall oder im Urlaub vertritt. Dieser MA ist kein leitender Angestellter, ist aber Zeichnungsberechtigt (er kann Dokumente unterschreiben und betriebliche Belange bedingt entscheiden) und ist mit dem Betriebsleiter privat eng befreundet. Die befürchtung ist, vorrausgesetzt er wird in den neuen BR gewählt, dass er BR- Angelegenheiten and die Betriebsleitung weitergibt, was man dann aber auch nicht beweisen kann.
Darf dieser MA sich in die Wählerliste eintragen??? Oder wie kann amn das verhindern???