Betriebsratmitglied = vertreter vom Werksleiter?
Hallo, unser Betriebsrat wurde vor 18Monaten gewählt (3Personen). Unser Schichtleiter ist der Betriebsratvorsizzender, sein Vertreter ist gleichzeitig auch der Vertreter der Instandhaltung und der andere ist ein Instandhalter. Leider haben diese Kollegen bis heute alles für die AG unterschrieben. Wir gingen immer leer aus. Ist ja auch bei einer neugegründeten Firma normal, jeder will einen Festen Vertrag und schleimen so viel es geht und wir können nur zusehen und zu ungerechten Betriebsvereinbarungen weiter arbeiten. Das ist aber nicht das Problem.
Das Problem: Der vertreter vom BRV ist vor kurzem zum stellvertretendem Werksleiter ernannt worden. Da wir denen sowieso nicht trauen, ist es jetzt sogar noch schlimmer geworden. Er wird, so wie immer, den Werksleiter unterstützen. Können wir keinen Antrag oder sonstiges stellen, damit er zurücktreten soll. Immerhin kann er ja nicht beide Seiten vertreten? Wie sieht es aus?
Community-Antworten (6)
18.05.2007 um 00:17 Uhr
Prüf doch mal, ob hier mittlerweile der § 5 Absätze 3 und 4 BetrVG zum Tragen kommen.
18.05.2007 um 01:05 Uhr
Solange der Kollege kein leitender Angestellter ist und als Betriebsrat keine groben Pflichtverletzungen begangen hat, müßt ihr mit dem Zustand leben.
18.05.2007 um 01:39 Uhr
moin, jeder bekommt den BR den er.........(gewählt) hat. Das ist Demokatie
18.05.2007 um 11:25 Uhr
Moin edoimam,
wieviele Betriebsversammlungen wurden in den 18 Monaten gemacht? Was empfindest Du/Ihr als ungerechte Betriebsvereinbarungen? Gibt es Gewerkschaftsmitglieder bei Euch?
18.05.2007 um 20:08 Uhr
Hallo und danke für die Interesse und Antworten.
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Ich bin seit dem 01.10.2006 dort beschäftigt. Nur das nebenbei gesagt, denn ich würde nie jemanden wählen, der nicht direkt unter uns Arbeitnehmern arbeitet. Wie man solche Personen wählen konnte ist mir sowieso fragwürdig.
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Es gab bisher keine Betriebsratversammlung, obwohl ich gelesen habe, dass es alle vieteljährlig einen geben muss. Als ich den Betriebsratvorsiztenden fast jeden Tag gesagt habe, dass er einen machen muss, wird es in den kommenden Wochen wohl hoffentlich einen geben. Den ersten Termin konnte man nicht wahrnehmen, weil der Werksleitern wohl keine Zeit hat. Kann man sich denn nicht irgendwo über den Betriebsrat beschweren, weil Sie Ihrer pflichten nicht nachgehen und alles Unterschreiben, wass die Arbeitgeber wollen?
Deswegen habe ich schon gehört, dass man meinen Vertrag nicht verlängern möchte. Ich mache wohl Probleme, obwohl ich nur meine Rechte nutzen möchte. Es endet am 31.03.2008. Es stört mich aber nicht, denn unter solch einen Betriebsrat möchte ich auch gar nicht arbeiten.
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Zum Thema Betriebsvereinbarung: Man hat einen Stundenkonto festgelegt. Man kann 100MinusStunden machen und erst nach 100PlusStunden werden die Überstunden bazahlt. Hat man mehr als 100MinusStunden, so werden die kommenden MinusStunden von Gehalt abgezogen.(eigentlich rechtswidrig oder?) Das Problem dabei ist, dass es früher in 2Schichten gearbeitet wurde. 8 Stunden arbeiten und eine halbe Stunden unbezahlte Pause. War ja noch O.K. Doch jetzt haben wir 3Schichten und wir können nicht länger als 7,5Stunden arbeiten. Die Pause wird ja nicht berechnet. Also machen wir jeden Tag 30Minuten Minus und das müssen wir dann an jeder 3. Wochenende (Frühschicht) nacharbeiten. MEINE FRAGE AN EUCH. WIESO UNTERSCHREIBT DER BETRIEBSRAT SO EINE VEREINBARUNG. WAS HABEN WIR DAVON, AUSSER NACHTEILE. MÜSSEN WIR DAS AKZEPTIEREN?
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Gewerkschaftsmitglieder gibt es leider nicht viele. Ich habe schon einige überredet Mitglieder zu werden. Unsere Firma ist nicht im Arbeitgeberverband. Deswegen besteht für uns auch kein Tarifvertrag. Aus diesem Grund sind die Leute auch nicht in der Gewerkschaft. Die kennen sich nunmal nicht aus.
Ich brauche einen Rat, wie ich diesen Betriebsrat ändern kann. Früher waren es 15Mitarbeiter und inzwischen sind es fast 40 geworden. Ist es denn nicht so, dass es eine neue Betriebsratwahl geben soll, wenn die Zahl der Wahlberechtigten um das doppelte steigt? Wo muss man den Antrag für sowas stellen. Denn der Betriebsrat wird bestimmt nicht von alleine neue Wahlen starten. Ich muss Sie dazu zwingen.
Bitte um Rat und Hilfe.
Danke.
18.05.2007 um 23:15 Uhr
grüß Dich, edoimam. Die verdoppeltung der Mitarbeiter reicht nicht, nach §13(2)1 müssen es zusätzlich mind. 50 MA +/- sein. Die Auflösung des BR nach §23 geht über ein Viertel der MA (bei Euch als wohl 10) oder die GEW nur bei grober Pflichtverletzung, zu beantragen beim Arbeitsgericht. Ob Eure BV zur Arbeitszeit ein solcher Verstoß ist, kann wohl der RA der GEW prüfen. Die fehlenden Bertr.Vers. können als solle ausgelegt werden, das kann auch Deine GEW prüfen. Ebenso, ob einer der Drei in der GEW ist und wurde die GEW gemäß §46 zu den BetrV eingeladen...? Kurz zusammen: geh zur GEW. Die werden Dir konkret und ggf. mit Taten weiterhelfen.
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