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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann man auch ein Mitglied abwählen?

H
hilfeerwünscht
Jan 2019 bearbeitet

Hallo, in unserem Betriebsrat ist ein Kollege, der durch seine Position im Unternehmen eigentlich dort nicht hin gehört. Also er ist für Personalentwicklung (ZB auch Umsetzungen und so weiter) verantwortlich und soll als Betriebsrat sich zB. gegen Umsetzungen für die Mitarbeiter stark machen. Also total gegensätzlich. Was kann man da machen? Glaube kaum dass der Kollege das so selber sieht und selbst zurück tritt!!

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Community-Antworten (7)

R
ridgeback

22.03.2010 um 20:04 Uhr

hilfeerwünscht, Kann man auch ein Mitglied abwählen? nö, er wurde gewählt und somit hat die Belegschaft ihn verdient.

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Paddy

22.03.2010 um 20:19 Uhr

Ich verstehe echt nicht, wie das angeht daß solch ein Mensch erst gewählt wurde. Eigentlich selber Schuld muss ich sagen. Ich hätte den doch gar nicht erst auf die Wählerliste gesetzt, geschweige-denn als Wahlvorschlag zugelassen.

Da habt ihr aber echt gepennt!!! Was stellt ihr her....Kopfkissen?

Tja, ich würde es erst einmal im guten (Gespräch) versuchen, vielleicht geht er ja von selber. Ansonsten kann der BR ihn ja auch unter sich "ausbooten"

H
hilfeerwünscht

22.03.2010 um 20:31 Uhr

Bin ja selber nicht im BR. Und wir haben 400 Mitarbeiter. Und der Wahlvorstand dekt vielleicht auch nicht soweit. Auf jedenfall gibt es Möglichkeiten den BR aufzulösen

I
Immie

22.03.2010 um 20:33 Uhr

BR Arbeit ist sehr vielseitig und besteht nicht ausschliesslich darin, zu verhindern, das AN versetzt werden. Das ist mir zu eniseitig und kurzsichtig.

Stell dich zur Wahl, und du wirst erleben, was alles dazu gehört.

K
Kölner

22.03.2010 um 20:37 Uhr

@hilfeerwünscht Das ist dummes Geschwätz und zeugt von einer unüberlegten und wahnsinnigen Arroganz.

Personalentwickler haben eine Aufgabe im Sinne des diversity managements zu erfüllen und für Versetzungen sind immer noch AG verantwortlich!

P
peters

22.03.2010 um 20:40 Uhr

Wikipedia meint: "Personalentwicklung umfasst alle Maßnahmen der Bildung, der Förderung und der Organisationsentwicklung, die von einer Organisation oder Person zielorientiert geplant, realisiert und evaluiert werden."

Darin kann ich erstmal nix grundsätzlich Gefährliches erkennen, was eine Mitgliedschaft im BR ausschließt.

Organisationsänderungen an sich unterliegen auch nicht der Mitbestimmung. Falls der Kollege seine BR-Arbeit ernst nimmt, kann er sogar eine gute Informationsquelle sein.

N
nicoline

22.03.2010 um 21:17 Uhr

hilfeerwünscht, in unserem Betriebsrat ist ein Kollege bei Deinen Befüchtungen solltest Du Dir zunächst mal vor Augen führen, dass man für die Beschlüsse des BR eine Mehrheit braucht, einer alleine kann nur dann bestimmen, wenn der BR nur aus einem Mitglied besteht (was ich übrigens für abschaffungspflichtig halte)

Über den Begriff Diversity Management sagt Wiki:

(auch Managing Diversity; deutsch: Verwalten von Vielfalt) wird meist im Sinne von "soziale Vielfalt konstruktiv nutzen" verwendet. DM begann ursprünglich als sozio-politische Graswurzelbewegung in den USA der 1960er Jahre als Zusammenfluss der U.S. Frauenrechtsbewegung und der Bürgerrechtsbewegung. In den letzten Jahrzehnten entwickelte sich DM aber auch zu einem Konzept der Unternehmensführung, das die Heterogenität der Beschäftigten beachtet und zum Vorteil aller Beteiligten nutzen möchte.

Ziele von Diversity Management sind:

* eine produktive Gesamtatmosphäre im Unternehmen zu erreichen,
* Soziale Diskriminierungen von Minderheiten zu verhindern und
* die Chancengleichheit zu verbessern.

Wenn der Kollege denn darum weiß, kann er durchaus eine Bereicherung für den BR sein

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