Unser Personal-Leiter hat sich bei der BR-Wahl aufstellen lassen und ist jetzt 2. Nachrück-Mitglied geworden. Frage: Wie kann man gegen diese Tatsache vorgehen, da der Kollege als Vertreter der GL an Arbeitsgerichts-Verhandlungen teilnimmt und leider nur im Sinne der GL Personalpolitik betreibt. Die Spatzen pfeifen es bereits von den Dächern, aber er hört nicht auf die Einwände wegen des Interessenkonflikts. Unser BR besteht aus mehreren gewerblichen AN, die wegen der räumlichen Entfernung nicht immer an den Sitzungen teilnehmen können, so dass sich das Problem der ersten Teilnahme des Personal-Leiters an einer Sitzung bald zeigen wird. Welches Gesetz kann dies verhindern?