Erstellt am 22.03.2010 um 12:00 Uhr von ridgeback
Bernhard,
wurde denn im Vorfeld durch den WV abgeklärt, ob der PL, leitender Angestellter ist oder nicht?
Wenn kein Leitender, ist es ok.
Und räumliche Entfernung ist kein Verhinderungsgrund an einer BR-Sitzung nicht teilzunehmen. Hier dürfte auch kein EBRM geladen werden.
Erstellt am 22.03.2010 um 12:00 Uhr von rolfo
Wenn der Personalleiter kein ltd. Angestellter ist und ordentlich gwählt wurde habt ihr keine Möglichkeit die Teilnahme als Ersatzmitglied zu verhindern. Warum können die BR`s nicht an den Sitzungen teilnehmen? Sie müssen zu den BR Sitzungen kommen, auch wenn sie Entfernungen zu überbrücken haben. Ich nehme doch mal an dass ihr die Sitzungen nicht so kurzfristig einberuft dass eine Teilnahme nicht mehr möglich ist wegen der Anreisezeit.
Wenn euer Betriebsrat richtig organisiert ist dürfte doch da nichts schiefgehen. BR Arbeit geht vor zu erbringender Arbeitsleistung.
Erstellt am 22.03.2010 um 12:19 Uhr von Bernhard
Hallo ridgeback und rolfo,
nein, er ist kein leitender Angestellter! Gegen ethische Verfehlungen gibt also keine gesetzlichen Möglichkeiten!
Zu den gewerblichen AN: Im Tunnelbau wird im Schichtbetrieb 2 x 12 Std. gearbeitet, danach sind die gesetzl. Ruhpausen einzuhalten. Deshalb ist es schwierig, bei ca. 450 - 650 km Autofahrt von den Baustellen die außerodentlichen Sitzungen (ca. 25 im Jahr) so zu planen, dass immer alle da sind! Bei den ordentlichen Sitzungen können wir länger vorplanen, das ist nicht das Problem.
Erstellt am 22.03.2010 um 12:30 Uhr von ridgeback
Bernhard,
grundsätzlich fällt die BR-Tätigkeit nicht unter das Arbeitzeitgesetz.
Wenn ihr jetzt scho von 25 ao-Sitzungen ausgeht, solltet ihr mehr normale Sitzungen planen.
Wie erwähnt es ist keine Verhinderung wo Ersatz geladen darf.
Auch ao-Sitzungen sind terminlich doch mit 2-3Tg zu planen.