Festlegung Wahlhelfer
Welche Vorschriften bzw. Rechte gibt es bei der Bestimmung eines Wahlhelfers zur Stimmenauszählung? Darf der Wahlvorstand einfach festlegen oder ist die Zustrimmung des Vorgesetzten des Helfers notwendig?
Community-Antworten (1)
22.03.2010 um 10:39 Uhr
RBabcd, der WV bestimmt alleine die Wahlhelfer, diese dürfen aber nur für die Stimmabgabe sowie Auszählung herangezogen werden.
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