Welche Vorschriften bzw. Rechte gibt es bei der Bestimmung eines Wahlhelfers zur Stimmenauszählung? Darf der Wahlvorstand einfach festlegen oder ist die Zustrimmung des Vorgesetzten des Helfers notwendig?
Erstellt am 22.03.2010 um 09:39 Uhr von ridgeback RBabcd, der WV bestimmt alleine die Wahlhelfer, diese dürfen aber nur für die Stimmabgabe sowie Auszählung herangezogen werden.