Wahlhelfer - wie werden Wahlhelfer ausgewählt?
Wie werden Wahlhelfer ausgewählt? Wann und wozu dürfen Wahlhelfer eingesetzt werden?
Community-Antworten (1)
21.11.2006 um 08:50 Uhr
Hallo,
Wahlhelfer (Wahlberechtigte) werden vom Wahlvorstand bestellt. Es besteht allerdings keine Verpflichtung dieses Amt zu übernehmen. Weiterhin sind sie keine Mitglieder des Wahlvorstandes. Sie dürfen denWahlvorstand bei der Durchführung der Stimmabgabe und der Stimmenauszählung unterstützen. Bei Entscheidungen im Rahmen des Wahlverfahrens z. B. Ungültigkeit von Stimmzetteln, haben sie kein Stimmrecht.
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