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Gleiche Stellen mit unterschiedlich Eingruppierungen bei Einstellung (§99 Verweigerung?)

M
mutschekiepchen
Nov 2016 bearbeitet

guts mörchle, wir haben bei uns stellenbeschreibungen mit den entsprechenden entgeltgruppen. nun ist der fall folgendermaßen: meister/fertigung lt. stellenbeschreibung eg7 (positionen sind auch besetzt, stellenbeschreibung existiert) nun soll ein meister/montage (keine stellenbeschreibung vorhanden) eingestellt werden, der natürlich der liebling unseres abt.leiters ist. grundsätzlich haben wir auch nichts gegen diese einstellung jedoch, möchte er ihn in eg8 einstellen. für diese position gibt es auch keine stellenbeschreibung, da wir so sehen das die meisterstellen sich auch kaum unterscheiden, möchten wir der einstellung zustimmen jedoch der eg die zustimmung verweigern. nun ist es aber so, das ja der entgangene vorteil der bereits vorhandenen meister kein nachteil lt. §99 Abs.3 ist. auf welchen paragraphen kann man sich hier beziehen bei der zustimmungsverweigerung nach 99 ?

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Community-Antworten (2)

P
Paddy

22.03.2010 um 07:46 Uhr

Moin Mutsche

Zum Entgeld kann ich jetzt leider nix sagen, aber die Stellenausschreibung braucht der Arbeitgeber nur aushängen, wenn der BR dies auch verlangt. ...§ ich glaube 93

R
ridgeback

22.03.2010 um 10:19 Uhr

Mutschekiepchen,

BAG Beschluss vom 27.01.1987 - 1 ABR 66/85 Leitsatz (Mitbestimmung bei Eingruppierung) 1. Der Betriebsrat kann einer vom Arbeitgeber geplanten Eingruppierung die Zustimmung mit der Begründung verweigern, die vom Arbeitgeber angewandte Vergütungsgruppenordnung sei nicht diejenige Ordnung, die im Betrieb zur Anwendung kommen müsse. 2. Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber die bislang im Betrieb zur Anwendung gekommene Vergütungsgruppenordnung ändert. 3. Dieses Mitbestimmungsrecht wird nicht dadur ...

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