Hallo. Eine Frage: Kann ein noch amtierender BR das Ende seiner Amtszeit durch Rücktrittsbeschluss nach § 13 Abs 2 Ziff. 3 BetrVG herbeiführen, um dem unmittelbar zuvor (regulär) neu gewählten Betriebsrat die Amtsgeschäfte schneller zu übergeben?
Danke für Eure Antworten.