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Anfechtung einer Liste nach Wahlbeginn?

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Plumperquatsch
Nov 2018 bearbeitet

Hallo! Wir sind gerade mitten in den BR-Wahlen - die Briefwahlphase hat schon begonnen. Nun ist aufgefallen, dass eine Person auf einer vom Wahlvorschlag akzeptierten Liste ein Fehler beim Geburtsdatum unterlaufen ist. Nun droht man mit Ausschließung unserer Lise. Ist das im laufenden Wahlverfahren möglich? Und hätte der Wahlvorstand das nicht überprüfen müssen? Sind gerade etwas ratlos, weil der ganze Wahlkampf bislang eher durch viele Lügen und Intrigen als durch Inhalte der anderen Listen besticht ;-) Und an den Wahlvorstand kann man sich nur schlecht wenden, weil der aus alten BR--Mitgliedern besteht, die auch wieder neu kandidieren....

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Community-Antworten (6)

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Forentroll

21.03.2010 um 01:31 Uhr

Hi, oben rechts ist ein blauer Menüpunkt "Software für Betriebsräte" lade dir die mal herunter. Nach der Installation gibt es viele Hilfen für Euch. Bei den Vordrucken ist eine Checkliste, welche Mängel es hat und was für Auswirkungen das für eure Liste hat. Ebenso gibt es Urteile und auch gute Hilfsmittel.

Nur zum Schluss: Eine einmal einmal zugelassene Liste kann nicht mehr zurückgenommen werden. Nur das ganze Verfahren kann gestoppt werden. Und alles beginnt nochmal mit dem Wahlauschreiben.

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Paddy

21.03.2010 um 01:53 Uhr

Heilbarer Mangel !!! Kann doch "einfach" vom Wahlvorstand nachgebessert werden.

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JuleS

22.03.2010 um 04:45 Uhr

Hallo. mal was zu euren Wahlvorstand. Der muß ja bestätigt werden per Beschluß durch den amtierenden BR vor der Wahl. Es ist da vielleicht besser drauf zu achten, daß der Wahlvorstand nicht unbedingt aus alten BR-Mitgliedern besteht. Das weckt schon Befindlichkeiten. Gruß JuleS

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Plumperquatsch

22.03.2010 um 16:32 Uhr

@ JuleS

Genau der Meinung bin ich auch! Aber der alte BR hat sich selbstherrlich selbst für den Wahlvorstand und als Wahlhelfer eingesetzt. Da wird man schon misstrauisch - zumal alle auch selbst wieder kandidieren ;-)

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Tanzbär

22.03.2010 um 21:06 Uhr

Wo soll denn das Problem liegen? Der BR hat den Wahlvorstand bestimmt und alles ist rechtlich sauber. Befindlichkeiten zählen gar nicht! Dass hinter jeder Ecke das Böse vermutet wird, ist schon nicht mehr normal.

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grünschnabel

26.03.2011 um 19:16 Uhr

Man muß nicht an jeder Ecke das Böse vermuten, wenn man einen Wahlvorstand kritisch hinterfragt. Genauso soll ja auch später der Betriebsrat den AG nicht als Bösen abstempeln, aber dennoch kritisch hinterfragen. Das Vorgehen, den amtierenden BR als Wahlvorstand einzusetzen empfinde ich nicht als vertrauensfördernd. Besonders, da die Sitzungen und Beschlüsse des Wahlvorstands ja nicht öffentlich sind. In unserem Betrieb läuft das gerade genauso - und da der Wahlvorstand auch direkt nur aus Mitgliedern einer Gewerkschaft besteht, die dann auch gerne wieder den BR stellen möchten, fallen die Reaktionen auf freie Listen entsprechend begeistert aus.

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