Neuer BR - Generelle Fragen
Liebe Kollegen, wir sind ein neuer Betriebsart und möchten uns nach Amtsübernahme zu Beginn neu und richtig positionieren um irgendwelche "Kuhhandel" zu unterbinden.. In der Vergangenheit wurden personelle Dinge (Verträge, Interressenausgleich, Sozialplan usw.) teileweise direkt mit einer Personalentwicklerin erörtert und wohl auch verhandelt. Im BetrVG ist ständig vom AG als direktem Ansprechpartner die Rede. Welche Personen sind denn rechtlich befugt mit dem BR in solchen Dingen direkt zu verhandeln oder zu kommunizieren? Eigentlich doch nur die GF selbst? Muss ansonsten diese Person nicht schriftl. dazu bevollmächtigt sein? Danke an Euch im voraus. Meine nächsten Fragen kommen bestimmt...
Gruß Bronski
Community-Antworten (5)
20.03.2010 um 19:46 Uhr
Was haltet ihr davon dies im "Monatsgespräch" zu tun ? Hierzu die GF einladen ... :-)
20.03.2010 um 23:03 Uhr
stell deine fragen lieber bei arbeitsrecht.de
21.03.2010 um 20:21 Uhr
was ist denn das für ein blöder Hinweis hier?
22.03.2010 um 04:52 Uhr
Hallo, laut BetrVG ist doch auch der AG verpflichtet euch zu informieren, wenn es neues gibt. Und Verhandlungspartner ist zum einen der AG selbst, und zum andren der vom AG bevollmächtigte und beauftragte Personenkreis. Der BR hat ein Informationsrecht, und kann die Info´s einfordern. Andernfalls kann ein Einspruch per Beschluß herbeigeführt werden durch den BR. Somit bringt ihr den AG in Zugszwang. Nehmt eure Rechte wahr und verweist euren AG auf seine Pflichten. (siehe BtrVG). Gruß JuleS
22.03.2010 um 21:09 Uhr
... und in der Regel sind es die Personaler, die am Verhandlungstisch sitzen, denn der AG hat manchmal auch etwas zu tun. Und die wissen schon, wie weit sie gehen können, denn wenn bestimmte Grenzen erreicht sind, merkt man, wenn es einfach nicht weitergeht. Sie müssen erst Rücksprache halten. Was solls ... Das hat mit "Kuhhandel" nun wirklich nichts zu tun.
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