Liebe Kollegen,
wir sind ein neuer Betriebsart und möchten uns nach Amtsübernahme zu Beginn neu und richtig positionieren um irgendwelche "Kuhhandel" zu unterbinden..
In der Vergangenheit wurden personelle Dinge (Verträge, Interressenausgleich, Sozialplan usw.) teileweise direkt mit einer Personalentwicklerin erörtert und wohl auch verhandelt.
Im BetrVG ist ständig vom AG als direktem Ansprechpartner die Rede. Welche Personen sind denn rechtlich befugt mit dem BR in solchen Dingen direkt zu verhandeln oder zu kommunizieren? Eigentlich doch nur die GF selbst? Muss ansonsten diese Person nicht schriftl. dazu bevollmächtigt sein? Danke an Euch im voraus. Meine nächsten Fragen kommen bestimmt...

Gruß Bronski