Mitbestimmung bei Mobilitätskonzept
Hallo zusammen, eine Frage, unser Unternehmen führt ein Mobilitätskonzept zu einem Externen Parkplatz &den verschiedenen Standorten in der Stadt ein (ca. 3 Stück). Da diese etwas weiter auseinander liegen, sind sie kaum zu Fuß in geeigneter Zeit erreichbar und der ÖPNV wird durch die Stadt zum Teil für uns aufgestockt, aber auch nur zu den Hochzeiten, welche dann nicht unbedingt diese sind, die zu Schichtbeginn liegen. Haben wir als BR hier ein Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung der Taktung der firmeneigenen Shuttlebusse? Falls ja, könntet ihr mir den § nennen. Das wäre super. Vielen Dank &LG Fabienne
Community-Antworten (1)
29.03.2021 um 13:20 Uhr
denke da an § 87 Abs. 1 Nr. 8
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