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Erstellen der Wählerliste

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Mavorsmeter
Nov 2018 bearbeitet

Hallo ridgeback, vielen Dank für die Antwort (Beitr.Nr. 148579) zu meiner Frage, wie befristete Verträge auf der Wählerliste zu behandeln sind (Beitr.Nr. 33964). Hier meine Anschlussfrage: ist es jedoch zutreffend, dass Mitarbeiter mit befristeten Verträgen auf jeden Fall an der BR-Wahl teilnehmen, wenn sie am Wahltag dem Betrieb angehören? Mit besten Grüßen Mavrosmeter

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Community-Antworten (3)

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ridgeback

20.03.2010 um 17:23 Uhr

Mavorsmeter, ja..........

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monalisa

20.03.2010 um 17:35 Uhr

@Mavorsmeter, Kollegen können bis zu dem Tag mitwählen, an dem ihr Arbeitsvertrag endet. Einfaches Beispiel: Wahl findet am Mittwoch, den 31. März statt. An diesem Mittwoch (letzter Arbeitstag) ist der/die im gekündigten Arbeitsverhältnis stehende Kollege/in immer noch Arbeitnehmer des Betriebes, also wahlberechtigt!

@ridgeback, ruhig Brauner.... ruhig...... ;-))

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ridgeback

20.03.2010 um 17:39 Uhr

@MonaLisa, bin ich doch.;-))

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