Ich habe noch mal eine Frage an die Wissenden im Forum. Ich habe etwas Schwierigkeiten mit dem vereinfachten Wahlverfahren. Wir sind nur 12 Wahlberechtigte (für unseren eigenständigen Betriebsteil )und der 'GBR hat einen Wahlvorstand ernannt der aus einem Mitglied besteht. Müssen das nicht unbedingt mindestens 3 sein?? Und müssen nicht die allgemeinen Vorschriften für die BR Wahl auch beim vereinfachten Verfahren angewandt werden? Der Wahlvorstand ist noch nicht tätig geworden, es gibt keine Aushänge wer Wahlvorstand ist, irgendwie ganz merkwürdig.
Was ist wenn später die Fristen/Vorschriften nicht eingehalten werden können? Ist die Wahl trotzdem gültig?
Vielen Dank für jede Hilfe
Jacky