Erstellt am 19.03.2010 um 16:15 Uhr von Petrus
Im normalen Wahlverfahren gibt es genau dann Personenwahlen, wenn nur eine Liste beim WV eingeht, sonst Listenwahl. Da der WV im voraus nicht weiss, wieviele Listen eingereicht werden, kann er nicht ins Wahlausschreiben reinschreiben, ob nun Personen- oder Listenwahl.
Eine Liste, in die sich jeder nach Lust und Laune eintragen kann, _muss_ nirgends liegen.