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Zwei halbe Freistellungen?

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listeleben
Jan 2018 bearbeitet

Hallo bei uns im neuen BR wird eine freistellung vergeben ; diese soll auf zwei halbe stellen geteilt werden ; die mehrheitsverhältnisse in dem 9 er gremium sind 5:4 ; haben wir ( die 4er- minderfraktion) eine chance eine halbe freistellung zu bekommen ???

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Community-Antworten (7)

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rolfo

19.03.2010 um 15:27 Uhr

Bei Aufteilung der Freistellung muss erst mal mit dem AG verhandelt werden, und ob ihr eine Chance habt, klar, aufe jeden Fall 5 : 4

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nicoline

19.03.2010 um 15:41 Uhr

rolfo Bei Aufteilung der Freistellung muss erst mal mit dem AG verhandelt werden Nö!

listeleben, wenn Ihr für die Wahl der Freistellung(en) eine Verhältniswahl macht und man davon ausgeht, dass jeder der Fraktion ihrer eigenen Liste alle Stimmen gibt, würde die Auszählung nach d'Hondt so aussehen

5er Fraktion 5 : 1 = 5

4er Faktion 4 : 1 = 4

da die höchste Zahl auf die 5er Fraktion fällt, geht Ihr leer aus!

Schafft Ihr es, nur "EINEN GEMEINSAMEN WAHLVORSCHLAG" also Personenwahl zu machen und zum Wohle der Beschäftigten die zu wählen, die am besten geeignet sind, egal von welcher Liste sie kommen, könnte man sich einigen, dass jede Liste 1/2 Freistellung bekommt. Ob das möglich ist, kannst nur Du beurteilen.

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Petrus

19.03.2010 um 15:50 Uhr

Das Verfahren ist wieder das Gleiche wie bei der Ausschussbesetzung. Die "Alten" schlagen zwei BRM vor, ihr macht einen Gegenvorschlag für zwei eurer Leute. Dann wählen alle BRM der Vorschlag ihrer Wahl. Und nach d'Hondt fällt die erste Freistellung auf den Vorschlag "Die Alten" und die zweite auf euren Vorschlag.

Der Unterschied liegt jeweils in der Formulierung im Gesetz: Sobald da "wird gewählt" steht, kommt bei mehreren Listen, Vorschlägen, o.ä. das Verfahren des Herrn d'Hondt zum Einsatz...

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Petrus

19.03.2010 um 16:01 Uhr

@nicoline: In Deinem Beispiel gibt es aber nur 1 ganze Freistellung. Die Frage war aber, was passiert, wenn der BR 2 Teilfreistellungen nach §38(1) Satz 3 beschließt (oder mit dem ArbGeb verhandelt, z.B. in einer BV nach §38(1) Satz 4). Dann gibt es eben 2 teilfreizustellende BR. Und eine Wahl darüber, wer die zwei sind. Von den zwei halben fällt hier eine an jede Fraktion.

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nicoline

19.03.2010 um 16:26 Uhr

Petrus, hmmmmmm, muss ich noch mal drüber nachdenken!

N
nicoline

20.03.2010 um 15:31 Uhr

Wie könnte denn wohl das procédere sein? 1 Freistellung ist zu vergeben diese soll auf 2 x 1/2 AUFGETEILT werden (muss ja schon irgend jemand gesagt haben)

1.Abstimmung ob eine ganze oder 2 x 1/2 gewählt wird

5 für eine ganze 4 dagegen

  1. Wahl einer ganzen Freistellung

5 Stimmen für Liste 1 4 Stimmen für Liste 2

  1. Liste 1 gibt bekannt, die eine Freistellung auf 2 x 1/2 aufzuteilen und Liste 1 geht leer aus.
P
Petrus

20.03.2010 um 21:18 Uhr

  1. Beantragung einer Klage durch Liste 2, da Liste 1 den unter 1. gefassten Beschluss nicht umsetzt... Die 5 BRM von Liste 1 sind nicht stimmberechtigt, es sind Ersatzmitglieder zu laden... (Oder man motiviert 25% der Belegschaft - man wurde ja nicht grundlos von über 40% gewählt ;-) )

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