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Bewerber für die Listenwahl

M
maggie
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Ich habe mal wieder eine Frage wo der BR nicht weiter weiss. Wir haben eine Listenwahl,der jetzige BR hat alle die entstandenzum Beispiel: Flyer,eigene Fotos so das die Belegschaft weiss wer jetzt im BR ist von der Gewewerkschaft gesponsert worden oder wir haben es aus eigener Tasche bezahlt.jetzt zur meiner Frage bei der zweiten Liste die alle Arbeitgeberseite sind, hat der Arbeitgeber jeden der 7Mitglieder 20Euro bewilligt um zum Fotograf zu gehen. Die Mitarbeiter haben diese Quittung zum Kassenbürö abgegeben und von der kassenerste ausbezahlt bekommen und es mit ihrer Unterschriftbestätigt

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Community-Antworten (4)

D
delagundula

19.03.2010 um 14:00 Uhr

maggie,

ist nicht dein ernst,oder ?

Kann ich mich bei Euch melden ...bräuchte auch einen grozügigen Sponsor...

D
delagundula

19.03.2010 um 14:08 Uhr

okay...anscheinend ist es wirklich so...

Eine unzulässige Wahlwerbung des Arbeitgebers zugunsten einer bestimmten Gruppe liegt auch vor, wenn der Arbeitgeber die Wahlwerbung dieser Gruppe finanziell unterstütz.

Also ganz klar " Behinderung der Wahl"

man oh man ...

H
Hannelore

19.03.2010 um 14:09 Uhr

maggie

Sofern der AG auch allen anderen Bewerbern dieses zugesteht ist es OK. Sonst wäre es eine nicht erlaubte Einflussnahme auf die Wahl. Weiter sollte der BR hier einmal seine MB prüfen.

D
delagundula

19.03.2010 um 14:25 Uhr

hmmm ...

in diesem Fall ist vom "Ist" Zustand auszugehen. Der Arbg. hat bezahlt die andere Gruppierung hat fremdfinanziert. Insofern ist der Arbg. bereits tätig geworden.

Außerdem gehe ich von einer Einflußnahme des Arbg. aus der sich in das Wahlverfahren involviert.Das Wahlverfahren jedoch ist das Recht der Arbeitnehmer.Insofern ist es eine Behinderung der Wahl.

@Hannelore Im laufenden Wahlverfahren ist ein MB des BR eher zu vernachlässigen.Im Vorfeld jedoch denkbar...

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