Wählerliste - Dürfen sich Leiharbeiter zur Wahl aufstellen lassen?
Hallo,
ich habe eine kurze Frage zur anstehenden BR-Wahl:
Dürfen sich Leiharbeiter zur Wahl aufstellen lassen? Wenn ja, wie lange müssen sie bei uns beschäftigt sein?
Ist es legitim, dass auch Abteilungsleiter + Gesellschafter + stille Teilhaber sich zur BR-Wahl aufstellen lassen?
Viele Grüße, A.
Community-Antworten (2)
19.03.2010 um 08:51 Uhr
- Nein, sie wählen in ihrem Entsenderbetrieb
- Wenn sie keine Leitenden sind und länger als 6 Monate dem Betrieb angehören, ja. Die Entscheidung trifft der Wahlvorstand.
19.03.2010 um 09:47 Uhr
Leiharbeiter sind wahlberechtigt wenn sie am Wahltag 3 Monate dem im Betrieb sind, bzw. sicher ist dass sie über 3 Monate bleiben. Gewählt werden können sie nicht und sie zählen auch nicht zur Bestimmung der BR Sitze
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