Erstellt am 19.03.2010 um 09:31 Uhr von pirat
@Molchen,
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Änderungen eines Jahresschichtplans
BAG, Beschluss vom 01.07.2003; Az: 1 ABR 22 /02
Einschränkung, es sei denn....
MBR kann durch eine BV, in der Entscheidungsspielräume bzgl. einer Schichtveränderung geregelt sind, bereits verbraucht sein, so dass nicht bei jeder Änderung erneut ein MBR des BRnach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG besteht.
Regularien....
http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsverfassung#Durchsetzung_der_Mitbestimmung
Konsequenzen: Kontakt zur GEW, Bestellung RA, einstweilige verfügung u.ä
derer Möglichkeiten gibt es einige....