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Umgestaltung 3 Schichtsystem/ Ausweissystem mit GPS Tracking

A
Andy6_2
Jan 2020 bearbeitet

Guten Tag! Ich habe als Mitglied unseres Betriebsrates eine Frage. 1.Unser Chef sieht den Betriebsrat nicht gerne. Wir arbeiten seit Jahren im 2 Schicht bzw 4 Schichtsystem. Jetzt soll die Umstellung der Kollegen 2 Schichtsystem in 3 Schichtsystem erfolgen. Unser Chef hat uns als Betriebsrat darüber mündlich informiert, wie er sich das vorstellt. War aber noch nicht Hieb und Stichfest. Es wurde kein Beschluss oder der gleichen gemacht. Es wurde eine Betriebsversammlung durchgeführt, das das System in 4 Wochen beginnen wird. Jetzt gibt es Kollegen, die können keine Nachtschicht aus familiären oder gesundheitlichen Gründen machen. Da kam die Aussage vom Chef, daß es ihn nicht interessiert und sich die Leute von dem Unternehmen trennen müssen. Ist das so einfach machbar oder bedarf es auch von Chefseite irgendwelche Pflichten uns als Betriebsrat gegenüber? Und 2. (vom Auftraggeber) Soll ein Log-und Überwachungssystem eingeführt werden, wo jeder einzelne Kollege mit einem Handy per GPS dauerüberwacht und getrackert wird. Wir arbeiten als Dienstleister für ein größeres Unternehmen. Ist das Datenschutzrechtlichen erlaubt und muss da jeder Mitarbeiter vorher seine Zustimmung geben? ÜberHilfe würde ich mich sehr freuen. P. S. Das mit dem Mitbestimmungsrecht wird von unserem Chef auch nicht recht wahrgenommen. Da finden Umstrukturierungen statt ohne uns zu informieren. Arbeitszeiten werden verlängert und selbst beim Einstellungsgespräch ist niemand vom Betriebsrat dabei. Zum Thema Logen, die Software wird nur auf dem Diensthandy installiert und das Handy bleibt auch auf der Arbeit und wird nicht privat genutzt. Das Problem ist die Dauerüberwachung des Mitarbeiters.

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Community-Antworten (7)

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Kjarrigan

07.01.2020 um 12:10 Uhr

  1. Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2
  2. Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6

Den Chef schriftlich auffordern, VErhandlungen mit dem BR über den Abschluß einer BV aufzunehmen. VOR Abschluß der BV darf der AG die Maßnahme nicht einführen bzw. in Betrieb nehmen - ansonsten Klage vor dem ArbG (Missachtung der MBR)

In den Verhandlungen könnt ihr ALLE Eure Punkte einbringen und must euch mit dem AG einigen ansonsten wird die Einigungsstelle angerufen.

Wenn eurer AG resitent gegenüber dem BR und dessen MBR ist, wird er wohl einmal vor die Einigungsstelle oder das ArbG gezerrt warden müssen. Manche AG verstehen halt nur die - kostenpflichtige - Variante.

Edit: Wenn Eurer AG nicht reagiert oder bockig wird, würde ich bereits zu den Verhandlungen einen Sachverständigen (Schichtsystem) bzw. Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen. Zu Thema 2 unbedingt den Datenschutzbeauftragten hinzuziehen.

D
DummerHund

07.01.2020 um 13:47 Uhr

Bei der GPS Überwachung per Handy, würde ich als BR ganz klar die Zustimmung verweigern. Dem AG auch ganz klar mitteilen das der BR bei Zuwiderhandlung eine Einstweilige Verfügung per Anwalt bei Gericht, auf Unterlassung beantragen wird. Aber Vorsicht, da der AG die Kosten des Anwaltes tragen muss, die Notwendigen Beschlüsse fassen und den AG darüber Informieren. Den Rest oben wie von @Kjarrigan beschrieben.

M
Matze

08.01.2020 um 10:17 Uhr

Was macht der Betriebsrat, wenn der AG kündigt, weil Kollege A sich krank meldet, die GPS-Meldung aber aussagt, dass Kollege A seit gestern Abend bis vor 2 Stunden in der Kneipe war? Oder wieso ist Kollege B nicht erreichbar, obwohl er laut GPS Zuhause ist?

Sicherlich übertrieben, aber nicht unmöglich. Wie Dummerhund empfohlen hat, hat bei uns ein BR-Beschluss geholfen: Betriebsrat lädt zur ausführlichen Beratung und Einleitung einer "gerichtlichen" Einigung (klingt für AG besser als nur "Einigungsstelle") Anwalt xyz ein. Kosten sind Gemäß §40 BetrVG vom AG zu übernehmen. Vielleich hilft's?

C
celestro

08.01.2020 um 10:35 Uhr

Bei allen genannten Dingen, könnt Ihr dem AG sehr sehr viel Ärger bereiten (aber es scheint, Ihr habt überhaupt keine Ahnung davon / lasst Euch schulen), außer in Sachen:

"und selbst beim Einstellungsgespräch ist niemand vom Betriebsrat dabei."

denn da habt Ihr nun wirklich gar nichts zu melden (beim Gespräch, bei der Einstellung selbst nachher natürlich schon)

P
Pjöööng

08.01.2020 um 11:55 Uhr

Zitat (Matze): "Was macht der Betriebsrat, wenn der AG kündigt, weil Kollege A sich krank meldet, die GPS-Meldung aber aussagt, dass Kollege A seit gestern Abend bis vor 2 Stunden in der Kneipe war? Oder wieso ist Kollege B nicht erreichbar, obwohl er laut GPS Zuhause ist?"

  1. Er wendet sich an den Datenschutzbeauftragten des Betriebes

  2. Er beruft eine BR-Sitzung ein.

  3. Er beschließt der Kündigung zu widersprechen.

  4. Er übermittelt den Widerspruch fristgerecht an den Arbeitgeber.

  5. Wenn nicht innerhalb einer Woche eine extrem zufriedenstellende Antwort des betrieblichen Datenschutzbeauftragten eingegangen ist, wendet er sich an den Landesdatenschutzbeauftragten.

Bei Überwachung in der Freizeit muss der BR klare Kante zeigen!

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XYZ68

08.01.2020 um 12:15 Uhr

nur noch einen Denkanstoß bezüglich des Trackings: Sind es Diensthandys? auf meinen privaten kann niemand etwas ohne meine Zustimmung installieren und prinzipiell muss das ganze mit allen Konsequenzen in einer BV geregelt werden.

bezüglich der Schichtsysteme: gibt es generell noch Arbeit im 2-Schichtsystem? gibt es eventuell Kollegen, die Dauernachtschicht bevorzugen oder Mitarbeiter die ihre Schichten entsprechend tauschen würden?

Ihr seid bei beiden Themen in der erzwingbaren Mitbestimmung und solltet diese auch nutzen. Holt euch Sachverstand.

C
celestro

08.01.2020 um 18:53 Uhr

"Sicherlich übertrieben, aber nicht unmöglich."

Naja ... solch einer Handyortung würde man ja als BR nur dann zustimmen, wenn

a) es um Handys geht, die der AG dafür bereit stellt

b) geregelt ist, das die Handys nur bei der Arbeit das Werksgelände verlassen dürfen.

Wenn der AN das Teil dann trotzdem mit nach Hause nimmt und sich beim Lügen erwischen zu lassen, bin ich schon fast geneigt "eigene Doofheit" zu sagen.

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