Erstellt am 07.01.2020 um 11:10 Uhr von Kjarrigan
1. Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2
2. Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6
Den Chef schriftlich auffordern, VErhandlungen mit dem BR über den Abschluß einer BV aufzunehmen. VOR Abschluß der BV darf der AG die Maßnahme nicht einführen bzw. in Betrieb nehmen - ansonsten Klage vor dem ArbG (Missachtung der MBR)
In den Verhandlungen könnt ihr ALLE Eure Punkte einbringen und must euch mit dem AG einigen ansonsten wird die Einigungsstelle angerufen.
Wenn eurer AG resitent gegenüber dem BR und dessen MBR ist, wird er wohl einmal vor die Einigungsstelle oder das ArbG gezerrt warden müssen. Manche AG verstehen halt nur die - kostenpflichtige - Variante.
Edit: Wenn Eurer AG nicht reagiert oder bockig wird, würde ich bereits zu den Verhandlungen einen Sachverständigen (Schichtsystem) bzw. Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen. Zu Thema 2 unbedingt den Datenschutzbeauftragten hinzuziehen.
Erstellt am 07.01.2020 um 12:47 Uhr von Dummerhund
Bei der GPS Überwachung per Handy, würde ich als BR ganz klar die Zustimmung verweigern. Dem AG auch ganz klar mitteilen das der BR bei Zuwiderhandlung eine Einstweilige Verfügung per Anwalt bei Gericht, auf Unterlassung beantragen wird. Aber Vorsicht, da der AG die Kosten des Anwaltes tragen muss, die Notwendigen Beschlüsse fassen und den AG darüber Informieren.
Den Rest oben wie von @Kjarrigan beschrieben.
Erstellt am 08.01.2020 um 09:17 Uhr von Matze
Was macht der Betriebsrat, wenn der AG kündigt, weil Kollege A sich krank meldet, die GPS-Meldung aber aussagt, dass Kollege A seit gestern Abend bis vor 2 Stunden in der Kneipe war? Oder wieso ist Kollege B nicht erreichbar, obwohl er laut GPS Zuhause ist?
Sicherlich übertrieben, aber nicht unmöglich.
Wie Dummerhund empfohlen hat, hat bei uns ein BR-Beschluss geholfen: Betriebsrat lädt zur ausführlichen Beratung und Einleitung einer "gerichtlichen" Einigung (klingt für AG besser als nur "Einigungsstelle") Anwalt xyz ein. Kosten sind Gemäß §40 BetrVG vom AG zu übernehmen. Vielleich hilft's?
Erstellt am 08.01.2020 um 09:35 Uhr von celestro
Bei allen genannten Dingen, könnt Ihr dem AG sehr sehr viel Ärger bereiten (aber es scheint, Ihr habt überhaupt keine Ahnung davon / lasst Euch schulen), außer in Sachen:
"und selbst beim Einstellungsgespräch ist niemand vom Betriebsrat dabei."
denn da habt Ihr nun wirklich gar nichts zu melden (beim Gespräch, bei der Einstellung selbst nachher natürlich schon)
Erstellt am 08.01.2020 um 10:55 Uhr von Pjöööng
Zitat (Matze):
"Was macht der Betriebsrat, wenn der AG kündigt, weil Kollege A sich krank meldet, die GPS-Meldung aber aussagt, dass Kollege A seit gestern Abend bis vor 2 Stunden in der Kneipe war? Oder wieso ist Kollege B nicht erreichbar, obwohl er laut GPS Zuhause ist?"
1. Er wendet sich an den Datenschutzbeauftragten des Betriebes
2. Er beruft eine BR-Sitzung ein.
3. Er beschließt der Kündigung zu widersprechen.
4. Er übermittelt den Widerspruch fristgerecht an den Arbeitgeber.
5. Wenn nicht innerhalb einer Woche eine extrem zufriedenstellende Antwort des betrieblichen Datenschutzbeauftragten eingegangen ist, wendet er sich an den Landesdatenschutzbeauftragten.
Bei Überwachung in der Freizeit muss der BR klare Kante zeigen!
Erstellt am 08.01.2020 um 11:15 Uhr von xyz68
nur noch einen Denkanstoß bezüglich des Trackings:
Sind es Diensthandys? auf meinen privaten kann niemand etwas ohne meine Zustimmung installieren und prinzipiell muss das ganze mit allen Konsequenzen in einer BV geregelt werden.
bezüglich der Schichtsysteme:
gibt es generell noch Arbeit im 2-Schichtsystem?
gibt es eventuell Kollegen, die Dauernachtschicht bevorzugen oder Mitarbeiter die ihre Schichten entsprechend tauschen würden?
Ihr seid bei beiden Themen in der erzwingbaren Mitbestimmung und solltet diese auch nutzen. Holt euch Sachverstand.
Erstellt am 08.01.2020 um 17:53 Uhr von celestro
"Sicherlich übertrieben, aber nicht unmöglich."
Naja ... solch einer Handyortung würde man ja als BR nur dann zustimmen, wenn
a) es um Handys geht, die der AG dafür bereit stellt
b) geregelt ist, das die Handys nur bei der Arbeit das Werksgelände verlassen dürfen.
Wenn der AN das Teil dann trotzdem mit nach Hause nimmt und sich beim Lügen erwischen zu lassen, bin ich schon fast geneigt "eigene Doofheit" zu sagen.