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Wann muss der Schichtplan fertig sein?

T
tomtomtom
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Profis,

bis wann muß ein Schichtplan für die Belegschaft verbindlich stehen?

Ich brauch hier ein Urteil oder eine Gesetzesangabe.

Danke für die Hilfe. Tom

2.329011

Community-Antworten (11)

N
nicoline

18.03.2010 um 23:59 Uhr

tomtomtom, dazu gibt es kein Gesetz und auch kein Urteil, welches den Zeitpunkt verbindlich regelt. Das muss der BR, so es denn einen gibt, mit dem AG vereinbaren!

T
tomtomtom

19.03.2010 um 00:08 Uhr

Danke für die Antwort

Ich kann mir das fast nicht vorstellen, dass es kein einziges Urteil geben soll, wäre schon ein Wunder.

Na trotzdem, was ist den so üblich? Wir sind ca. 15 Mitarbeiter mit Schichtbetrieb (insges. sind wir ca. 80 Mitarbeiter n. §5)

Gruß tom

N
nicoline

19.03.2010 um 00:10 Uhr

tomtomtom, von Betrieb zu Betrieb total unterschiedlich, bei uns 4 Wochen im Voraus!

T
tomtomtom

19.03.2010 um 00:16 Uhr

Wie viele seid ihr denn im schichtbetrib; damit ich das einordnen kann.

danke

N
nicoline

19.03.2010 um 00:21 Uhr

1600 an drei Standorten, aber warum willst Du das von der Anzahl der Schichtler abhängig machen? Haben weniger Schichtler weniger Anrecht auf eine geregelte Lebensplanung?

T
tomtomtom

19.03.2010 um 00:25 Uhr

da hast du eigentlich recht :-) so habe ich das noch nicht gesehen.

Vielen Dank. Tschö tom

G
geploeg

19.03.2010 um 10:31 Uhr

Ich wundere mich über diese Aussagen. Wo sind die BR-Profis???

Der Schichtplan muss mindestens 4 Tage vorher ausgehängt werden!

Siehe auch hier: http://saar.verdi.de/fachbereiche/gesundheit_soziales/kirchen/der_schichtplan_muss_fruehzeitig_angeordnet_werden

T
tomtomtom

19.03.2010 um 11:22 Uhr

Vielen Dank für den hilfreichen Link. Hätte mich auch gewundert, wenn es keine Urteile gäbe.

Gruß Tom

N
nicoline

19.03.2010 um 14:55 Uhr

geploeg, ich bin Dir sehr dankbar, dass Du diesen Link eingestellt hast, denn ich hatte ihn verloren und konnte die Seite um' s V......... nicht wieder finden.

Trotzdem möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass es hierzu

bis wann muß ein Schichtplan für die Belegschaft verbindlich stehen?

Ich brauch hier ein Urteil oder eine Gesetzesangabe.

KEIN Urteil oder Gesetz gibt!

Es gibt den § 12 (Arbeit auf Abruf) des TzBfG, an dessen 4 Tages Frist sich Gerichte orientiert haben, bzgl. der Vorankündigungsfrist von zusätzl. FZA etc. Weiterhin handelt es sich bei der angegebenen Seite um die Ansicht/Auslegegung von Tobias Michel (dessen glühende Verehrerin ich bin), aber auch nicht um eine Gesetzesgrundlage. Natürlich kann/sollte man sich ALS MINDESTMASS daran orientieren, aber mir ganz persönlich als Mensch und auch als BR wäre eine Woche zu kurz. Zur Lebensplanung gehört auch, dass man mal mindestens "MITTELFRISTIG" einen Termin vereinbaren kann und nicht jede Woche neue Arbeitszeiten vor die Füße geworfen bekommt.

In diesem Sinne, schönes Wochenende ;-))

G
gepleog

19.03.2010 um 15:17 Uhr

nicoline Es gibt zumindest mir kein bekanntes Urteil in diesem spezielle Fall, würde aber auf Basis anderer Urteile durchaus davon ausgehen, dass im Sinne der 4 tage geurteilt würde. Es ist auch nicht nur die Ansicht hier von Michel, auch Haufe.de kommetiert diesen § entsprechend.

N
nicoline

19.03.2010 um 15:58 Uhr

geploeg Es gibt zumindest mir kein bekanntes Urteil in diesem spezielle Fall wie ich sagte.

würde aber auf Basis anderer Urteile durchaus davon ausgehen, dass im Sinne der 4 tage geurteilt würde Möglich, aber nicht sicher!

auch Haufe.de kommetiert diesen § entsprechend. KOMMENTAR! ;-))

Haufe kommentiert auch, dass der Ausgleichszeitraum für die regelmäßige Arbeitszeit ein Jahr ist, DAS sieht unser TV und wir als BR total anders! ;-))

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