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Neue Stellenbeschreibung mit Zulagenänderung - was gibt es zu beachten?

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retriever
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, leider wurde meine Frage nicht beantwortet. Da eine Frage leider schnell hier untergeht, möchte ich sie gerne nochmal stellen: Weiß denn wirklich niemand etwas dazu?

Ein Kollege wurde im aktuellen Organigramm an einer anderen Stelle aufgeführt. Dieses Organigramm gibt auch die aktuelle Arbeitssituation wieder und wurde von uns gebilligt. Nun soll er auch eine neue Stellenbeschreibung bekommen. Dahinter verbirgt sich die Kürzung seiner Zulagen, die er bisher für diese Arbeit (wenn auch nicht zurecht) bekommen hat. Allerdings hat er für diese Arbeit bereits viele Jahre diese Zulagen bekommen. Anlass ist, dass diese Stellenbeschreibung doch damals sehr um ihn "herumgebaut" wurde. Ein anderer MA macht diese Arbeit auf demslebem Arbeitsplatz für eine niedrigere Lohngruppe (qualitativ gleichwertig) ohne diese Zulagen . Die Änderung wird uns als BR zur Zustimmung vorgelegt. Dürfen/Müssen wir dieser neuen Stellenbeschreibung einfach so zustimmen? Was gibt es zu beachten?

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Community-Antworten (3)

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ridgeback

18.03.2010 um 19:46 Uhr

retriever, der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht bei der Erstellung von Stellenbeschreibungen. BAG Beschluss vom 31.01.1984 - 1 ABR 63/81

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retriever

19.03.2010 um 01:04 Uhr

ridgeback, danke für die schnelle Antwort. Da es sich aber eigentlich um eine Kürzung der Zulagen handelt, sind wir doch gem.§87 Abs.1 Satz 10 sowie evtl. §99 Abs.2 Satz 4 mit im Boot. Oder sehe ich das nicht richtig?

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ridgeback

19.03.2010 um 20:00 Uhr

retriever, jau

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